AfW bietet Standard-Datenschutzerklärung für Vermittler
Seit 25. Mai 2018 ist die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Ein wesentliches Element der korrekten Umsetzung der neuen Anforderungen ist eine an die Vorgaben der DSGVO angepasste Datenschutzerklärung. So wird in ab sofort zwischen der Datenschutzinformation und der Einwilligung unterschieden. Der Maklerverband AfW hat gemeinsam mit den maßgeblichen Maklerpools der Branche eine Datenschutzinformation und –einwilligung erstellt, welche Makler für ihre Kunden nutzen können. Ziel ist es, damit einen Marktstandard zu setzen.
Der AfW hatte jeweils am 11. April in Hamburg und am 2. Mai in München einen fachlichen Austausch der maßgeblichen Maklerpools der Branche organisiert, die in der AfW-Initiative „Pools für Makler“ ihre Plattform gefunden haben. Im Ergebnis war unter anderem das Ziel genannt worden, eine brancheneinheitliche Datenschutzerklärung zu formulieren – welche nun vorliegt.
„Wir wünschen uns sehr, dass sich auch weitere Branchenteilnehmer dieser nun schon auf sehr breiter Basis genutzten Vorlage anschließen. Es ist schon problematisch genug, dass die DSGVO in vielen Punkten mehr Fragen als Antworten aufwirft. Da sollte die Branche zumindest bei einem solchen Dokument einheitlich agieren. Gern machen wir hier den ersten Aufschlag. Und das mit der geballten Power der maßgeblichen Maklerpools. Konstruktive Kritik im Sinne aller Anwender und deren Kunden ist jederzeit willkommen“, kommentiert Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)