Bafin hat 32 AIF und 49 KVGen nach dem KAGB zugelassen
Seit in Kraft treten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) im Juli 2013 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) 32 Geschlossene Alternative-Investmentfonds (AIF) genehmigt. Das meldet Cash online unter Berufung auf eine Aussage der Bafin.
Darüber hinaus soll die Bafin 28 KVGen nach dem KAGB zugelassen haben, die bereits eine Erlaubnis nach dem Investmentgesetz hatten. Zudem erhielten 21 KVGen eine Erlaubnis, die bisher nicht regulierte Marktteilnehmer waren. Unter Berufung auf Angaben der Bafin heißt es bei Cash online weiter, dass außerdem 112 Registrierungen an KVGen erteilt wurden. Die einfache Registrierung von KVGen -und damit eine Befreiung von der Zulassungspflicht- ist ausreichend, wenn die KVG Fonds mit einem Gesamtvolumen von unter 100 Millionen Euro anbietet. Die Fonds einer lediglich registrierten KVG dürfen allerdings nur über zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute vermittelt werden. (JZ1)
Quelle: Kapitalanlagemagazin Cash online
www.cash-online.de