Blau direkt dreht Kryptohändlern Provisionshahn zu

Kryptowährungen erfreuen sich zunehmend großer Beliebtheit bei risikofreudigen Spekulanten. Auch viele Makler versuchen leichtes Geld zu verdienen, indem sie Kunden zu einem Kauf raten. Der Maklerpool Blau direkt weist seine Partner nun darauf hin, dass dies ein gefährliches Spiel mit dem Feuer sei. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertritt die Auffassung, dass es sich beim kommerziellen Handel mit Kryptowährungen um ein erlaubnispflichtiges Geschäft nach §54 Kreditwesengesetz (KWG) handelt. Demnach sei die gewerblich motivierte Vermittlung von Kryptowährungen an Verbraucher ohne ausdrückliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde strafbar und könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

„Selbst das Schürfen von Kryptowährungen könne als erlaubnispflichtiger Handel ausgelegt werden, wenn gleichzeitig mit regelmäßigem Weiterverkauf des Kryptogeldes geworben wird“, so Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau direkt. Private könnten so viel spekulieren, wie sie wollen, doch sobald andere mit eigener Gewinnerzielungsabsicht zum Kauf verführt würden, bestehe die Gefahr sich strafbar zu machen. Ferner weist der Lübecker Maklerpool darauf hin, dass die Vermögensschadenshaftpflicht des Maklers für die Vermittlung von Kryptowährungen nicht greife. Der Vermittler hafte daher immer persönlich. „Vielen ist nicht klar, dass sie aufgrund der rechtlichen Konstellation für jeden Kursverlust ihrer Kunden haften“, erläutert Pradetto. Da das Vermittlungsgeschäft unerlaubt und damit illegal sei, könne sich der Vermittler selbst mit einer gewissenhaften Risikoaufklärung nicht vor Ansprüchen schützen. „Weil das Geschäft illegal betrieben wird, steht dem Kunden ein jederzeitiger Rückabwicklungsanspruch zu. Das heißt, immer wenn der Kunde Kursverluste erleidet, kann er gegenüber dem Vermittler auf Rückabwicklung pochen.“

„Auch Kryptowährungen werden nicht unbegrenzt in den Himmel steigen. Früher oder später kommt es zu Kursverlusten. Der Vermittler hat einen Teil des Kundengeldes als Provision bekommen, wird aber den vollen Verlust erstatten müssen“, so der Geschäftsführer von Blau direkt. „Wir halten die Privatinsolvenz entsprechender Vermittler nahezu für unausweichlich. Die Frage ist nicht, ob es dazu kommt, sondern nur wann.“ Folglich könnten diese Vermittler früher oder später ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wie beispielsweise Stornoprovisionen rückerstatten. Blau direkt zieht nun Konsequenzen, um die Versicherungsbeiträge der Kunden zu schützen. Vermittler, die Kryptowährungen vermittelten, erhalten ab sofort sämtliche Courtagezahlungen nur noch ratierlich über den Haftungszeitraum ausgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung Blau direkt

Die Blau direkt GmbH & Co. KG ist ein Versicherungsmaklerpool mit Sitz in Lübeck. Das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen beschäftigt über 150 Mitarbeiter und kooperiert mit über 240 Versicherungsgesellschaften. (JF1)

www.blaudirekt.de

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