Finanzanlagenvermittler: Zulassungszahlen stagnieren
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat die Zahlen der Vermittler-Registrierungen per 30. Juni bekanntgegeben. Danach verfügen 41.057 Finanzanlagenvermittler (FAV) über eine Erlaubnis gemäß § 34f GewO. In den letzten drei Monaten sind 333 neue Vermittler hinzugekommen, eine Steigerung um 0,8 Prozent. Im Bereich der Geschlossene Investmentvermögen (§ 34f Abs. 1 Nr. 2 GewO) haben sich 26 FAV neu registrieren lassen (+ 0,2 Prozent auf 11.425).
Die stagnierenden Zulassungszahlen und das geringe Interesse kommentiert der Beteiligungsreport wie folgt: „Andererseits kann man dies den FAVs nicht verdenken. Es gibt quasi keine KAGB-konformen Produkte, und böse Zungen behaupten, dass die schleppenden Genehmigungen der Kapitalverwaltungsgesellschaften dies nicht so schnell ändern werden. Und die Kosten für eine §34 f-Tätigkeit sind explodiert. Neben der Sachkundeprüfung muss nun auch die Berufshaftpflicht unabhängig vom Umsatz bezahlt werden, und die Einreichung eines Prüfberichts für die Unterlagenprüfung gemäß § 24 FinVermV steht bereits an und muss bis Ende 2014 bei der Aufsichtsbehörde eingegangen sein. Da sind pro Jahr schnell mal 3.000 bis 5.000 Euro jährliche Startgebühr fällig. Im Zweifelsfall meldet man da lieber mal nicht an“.
Quelle: DIHK Vermittlerregister – Beteiligungsreport.de
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nimmt als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Körperschaften der wirtschaftlichen Selbstverwaltung das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen sowie Politik und Öffentlichkeit wahr. (TH1)
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