Kapitalmarktregulierung 2016 – Die Konzentration auf das Wesentliche

Gastbeitrag von Ludger Wibbeke, Rechtsanwalt und Leiter Real Assets bei Hauck & Aufhäuser Asset Servicing

Ludger Wibbeke
Ludger Wibbeke

Die Anbieter von Sachwertinvestments stellen sich erfolgreich der neuen Regulierungswelt. Wie es die gesetzlichen Vorgaben vorschreiben, greifen sie dabei auf die Kompetenzen erfahrener Partner zurück. Eine wichtige Bedeutung kommt dabei den Verwahrstellen zu. Sie können als kompetente Begleiter maßgeblich dazu beitragen, die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Die Kapitalverwaltungsgesellschaften sollten die einzelnen Partner daher bereits bei der Auswahl weniger als Kostenfaktor, denn als Qualitätssiegel für ihre Produkte betrachten.

Für viele Emissionshäuser hat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie), seinen anfänglichen Schrecken zum großen Teil verloren - zu Recht. Bei aller angebrachter Skepsis gegenüber den Unklarheiten und Unzulänglichkeiten, die das Gesetz ursprünglich mit sich brachte, zeigt sich mittlerweile doch: Die positiven Effekte der Regulierung dominieren klar. Durch sie ist eine neue, sicherere und vertrauenswürdigere Fonds-Produktklasse entstanden. Es zeigt sich auch eine wachsende Akzeptanz bei unterschiedlichen Anlegergruppen: Während nach einem vergleichsweise schleppenden Start zunächst institutionelle Investoren den Charme der neuen Beteiligungsangebote für sich erkannt haben, investieren nun auch wieder zunehmend Privatanleger. Dem Bundesverband Sachwerte zufolge stieg das von Geschlossenen Publikumsfonds platzierte Eigenkapital im Jahr 2015 um 540 Prozent gegenüber dem zugegebenermaßen sehr niedrigen Vorjahresniveau auf immerhin 521 Millionen Euro. Geschlossene Spezialfonds verzeichneten ebenfalls eine Steigerung: Mit 1.027 Milliarden Euro Eigenkapital wurde das Ergebnis aus dem Vorjahr um 74 Prozent übertroffen.

Für den wachsenden Zuspruch gibt es gute Gründe. Fast genau drei Jahre nach Inkrafttreten des KAGB können sich die einzelnen Beteiligten am Markt wieder auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren: auf die Beurteilung der Marktfähigkeit einzelner Assets, die Auflegung entsprechender Beteiligungsangebote, die fortlaufende Bewirtschaftung der jeweiligen Anlageobjekte sowie schließlich auf den Verkauf zum rechten Zeitpunkt, das Einsammeln von Kapital und die Betreuung der Anleger – und damit auf Auflage, Asset Management und Vertrieb von Sachwertbeteiligungen. Dabei müssen alle Aktivitäten in erster Linie im Sinne und Interesse der Investoren ausgeführt werden.Um das zu gewährleisten, sieht das KAGB unter anderem eine mit weitreichenden Kompetenzen und Pflichten ausgestattete Kontrollinstanz vor, die es in dieser Form zuvor für die Geschlossenen Fonds nicht gab: die Verwahrstelle. Neben den Auflagen, die jetzt für Kapital, Managementkompetenz und Organisation sowie für die persönliche Eignung der Beteiligten in den Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) gelten, zählt die Einführung neuer Pflichten der Verwahrstelle zu den wesentlichen Bestandteilen der Neuregelung. Nicht nur aus deren Blickwinkel führt ihre weitaus stärkere Einbindung dabei zu einem Paradigmenwechsel auch bei den Geschlossenen Fonds. Dieser hebt alternative Investmentfonds (AIFs) klar von weiterhin unregulierten Beteiligungsangeboten wie stillen Beteiligungen, Genussrechten oder Nachrangdarlehen ab.

Auch hinsichtlich der Neuordnung des Zusammenspiels der Akteure gab es anfangs teilweise große Skepsis insbesondere auf Seiten der ehemaligen Emissionshäuser und heutigen KVGen. Vor allem auf der Ebene der betreffenden Anlageklassen ist es für viele von ihnen naturgemäß eine Herausforderung, ihre erwiesene Expertise nun der Prüfung durch einen externen Dienstleister zu unterziehen. Einige von ihnen sahen zunächst ihre Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit in Gefahr. Mittlerweile hat sich jedoch bei den allermeisten die Erkenntnis durchgesetzt, dass die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit einer kompetenten Verwahrstelle die Produktqualität nur verbessern kann und daher in erster Linie ein Qualitätssiegel darstellt.

Gut so, denn abseits der Regulierungsthematik, die das Geschäft nach Einführung des KAGB zunächst vielfach dominierte, gibt es zahlreiche weitere Herausforderungen, die KVGen und Verwahrstellen ihren jeweiligen Kernkompetenzen entsprechend am besten gemeinsam und partnerschaftlich angehen, um im Sinn der Investoren Erfolg versprechende Produkte anbieten zu können. Dabei geht es zunächst um die kompetente Einschätzung langfristiger Marktperspektiven und die Entwicklung und Umsetzung regulativ wie angebots- und nachfrageseitig passender Konzepte. Gerade auf Nachfrageseite gibt es dabei viel Potenzial. Insbesondere Privatanleger müssen vielfach noch davon überzeugt werden, dass Geschlossene Publikums-AIF heute in aller Regel sehr solide Sachwertinvestments darstellen. Die Kontrollinstanz Verwahrstelle kann dazu beitragen, möglicherweise verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen oder vorhandenes weiter zu stärken. Aber gerade auch institutionelle Investoren werden über einen regen Austausch mit der Verwahrstelle gewissermaßen an die Hand genommen. Neben der unabhängigen Kontrolle bei der Bewertung der jeweiligen Vermögensgegenstände eines AIF und der damit einhergehenden Einschätzung des Marktumfelds helfen dabei auch an die individuellen Bedürfnisse anpassbare Reporting-Dienstleistungen, Risikoanalysen und nicht zuletzt ein persönlicher Ansprechpartner für alle Belange. Gerade in unruhigen Zeiten gilt es bei aller langfristigen Ausrichtung von Sachwertanlagen auch, kurz- oder mittelfristig wirkende Einschnitte im Blick zu behalten und nötigenfalls besonnen, aber konsequent zu reagieren. Dort ist ebenfalls partnerschaftliches Agieren der Beteiligten gefragt und im Sinne des Anlegervertrauens geboten.

Ganz aktuell etwa zeichnen sich in Folge des Votums der britischen Bevölkerung zugunsten eines Ausstiegs aus der EU schon kurzfristig erhebliche Konsequenzen für die europäischen Immobilienmärkte ab – und damit für die im Rahmen von AIF bei weitem gefragteste Assetklasse. So werden aufgrund der Entscheidung für den Brexit nicht nur aktuell Bewertungsabschläge bei britischen Bestands-Immobilien erwartet, sondern auch weitere Preisschübe hierzulande - ausgelöst durch eine noch weiter steigende Nachfrage nach vermeintlich sichereren deutschen Werten insbesondere seitens internationaler Investoren. Es obliegt nicht zuletzt der Verwahrstelle, realistische Bewertungen und Ertragsaussichten zugunsten der Investoren zu gewährleisten. Die Erfahrungen, die deutsche Investoren mit hiesigen Offenen Immobilienfonds gemacht haben, gelten der Branche dabei nicht zu Unrecht als Warnung - zumal sich jetzt ihre britischen Pendants trotz eines viel häufigeren und vermeintlich marktnäheren Bewertungsturnus den gleichen Problemen ausgesetzt sehen: der massiven Rückgabe von Anteilsscheinen und damit dem Zwang, entweder unter Wert zu verkaufen oder aber die Anteilsscheinrückgabe auszusetzen.

Vor dieser Problematik stehen Geschlossene AIF allenfalls selten, sehen sie doch keinen Handel ihrer Anteile vor. Dennoch sind sie naturgemäß betroffen von den Entwicklungen von Konjunktur und Kapitalmärkten und agieren nicht völlig losgelöst davon. Genau wie Offene Immobilienfonds stehen sie aktuell vor dem Problem, überhaupt noch geeignete und nicht überteuerte Immobilien zu finden. Der Brexit ist nur eines von vielen möglichen Ereignissen, die nachhaltig oder zumindest über Jahre Spuren an den Kapitalmärkten entfalten könnten. Prinzipiell sollten Sachwertanlagen davon in den allermeisten Fällen profitieren, denn aller Voraussicht nach wird das Nullzinsniveau nun noch länger erhalten bleiben.

Dennoch ist das Umfeld auch für AIF anspruchsvoll und gleichzeitig bleiben die neuen Aufgaben auch für engagierte Verwahrstellen eine Herausforderung. Allerdings eine, die sie im vollen Bewusstsein ihrer Stärke angehen können – weil sie sich dank des vorhandenen Know-hows auf die Bedürfnisse der KVGen einstellen und individuelle Lösungsansätze bereitstellen können, die weit über standardisierte Angebote einiger international tätiger Anbieter hinausreichen.

EXXECNEWS-Autor Ludger Wibbeke ist Leiter der Real Assets bei Hauck & Aufhäuser Asset Servicing,
Frankfurt am Main. Der Beitrag ist zuerst erschienen in EXXECNEWS SPEZIAL Ausgabe 16/17 2016.

www.hauck-aufhaeuser.de

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