Longial: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Pensionsrückstellungen deutscher Unternehmen

Seit Jahren leiden die Unternehmen unter einem immer weiter sinkenden Rechnungszins und damit steigenden Pensionslasten. Die für die Berechnung der Rückstellungen maßgeblichen Zinssätze leiten sich aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen mit langer Laufzeit ab. Im Konzernabschluss nach internationalen Regeln (IFRS) erfolgt eine Bewertung zum stichtagsaktuellen Niveau, im Abschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) werden die Renditen über die vergangenen zehn Jahre geglättet. Ende 2019/Anfang 2020 hat das Renditeniveau ein extrem niedriges Niveau nahe Null erreicht, so merkt Michael Hoppstädter an, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial. Doch nun sorge die Corona-Pandemie für eine kurzfristige Wende: „Seit dem 10. März ist ein dramatischer Anstieg der Renditesätze zu verzeichnen, bis zum 25. März hat sich das Renditeniveau um rund ein Prozent erhöht und damit mehr als verdreifacht“, so Hoppstädter.

Für Unternehmen mit einer Bilanzierung nach internationalen Rechnungslegungsstandards ergäben sich unmittelbare Auswirkungen. Die maßgeblichen Zinssätze werden laut Analyse zum Abschlussstichtag 31. März 2020 voraussichtlich deutlich steigen. „Höhere Zinssätze führen zu niedrigeren Verpflichtungswerten und sorgen so für eine Entlastung der Bilanzen. Die Effekte werden dabei als sogenannte versicherungsmathematische Gewinne direkt im Eigenkapital erfasst“, so Hoppstädter. Nach HGB werden die Auswirkungen durch die Glättung über zehn Jahre nicht unmittelbar zu spüren sein. „Aber auch hier könnte sich der bisherige Abwärtstrend im Rechnungszins über die kommenden Monate verlangsamen“, kommentiert Hoppstädter und fährt fort: „Wie stark die Auswirkungen sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht seriös vorhersagen.“ Erste Musterberechnungen zeigten, dass der zehnjährige Durchschnittszins zum 31. Dezember 2020 um fünf bis zehn Basispunkte höher ausfallen könnte als bislang angenommen. Für den aufwandswirksamen Zinsänderungseffekt könnte dieser Anstieg zu einer deutlichen Entlastung um bis zu 25 Prozent im Geschäftsjahr 2020 führen. Bei einer Rückstellung von aktuell 500.000 Euro bedeutet das eine Entlastung der Gewinn- und Verlustrechnung um bis zu 10.000 Euro.

Die aktuelle Marktlage wirke sich auf die Vermögen zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen aus. Deckungs- beziehungsweise Planvermögen werde in der Bilanz zum Zeitwert berücksichtigt. Halte ein Unternehmen solches Vermögen in Form von kapitalmarktnahen Assets (beispielsweise Aktien oder Fonds im Rahmen eines Treuhand-Modells, eines sogenannten Contractual Trust Arrangements (CTAs)), dürften die Marktverwerfungen der vergangenen Tage zu einem deutlichen Rückgang des Vermögens geführt haben. Der Wert von Rückdeckungsversicherungen bleibe hingegen unverändert. Vom Wertverfall an den Finanzmärkten werden laut Longial auch Pensionsverpflichtungen betroffen sein, die auf einen kapitalmarktförmigen Pensionsfonds ausgelagert wurden. Auch wenn solche mittelbaren Verpflichtungen nicht bilanziert, sondern im Bilanzanhang ausgewiesen werden, könne die Situation eintreten, dass das Fondsvermögen die aufsichtsrechtlichen Grenzen unterschreitet. In diesem Fall werde ein Nachschuss durch den Arbeitgeber erforderlich. „Weitere Einschätzungen können wir Anfang April geben, wenn die aktuellen Zinssätze nach HGB und IFRS auf dem Stand der Marktdaten veröffentlicht sind“, sagt Hoppstädter. (DFPA/mb1)

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als Pensionsberater mittelständischer Unternehmen.

www.longial.de

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