Der richtige Lagebericht nach KAGB und Vermögensanlagengesetz
Am 21. September 2018 fand im Hamburger Übersee-Club eine Veranstaltung von EXXECNEWS und DFPA statt, die beitragen sollte, die Sachwert-Branche weiter bekannt zu machen. Eingeladen waren Geschäftsleiter von Kapitalverwaltungsgesellschaften, Initiatoren, die Vermögensanlagen emittieren, Anwälte und Partner, die die PROBERATER-Initiative mittragen. In EXXECNEWS 21 wurde die Veranstaltung in einem Leitartikel und Auszügen aus den Reden dargestellt.
Vier Vorträge thematisierten die dringenden Probleme, mit denen die Branche derzeit konfrontiert ist. Professor Dr. Thomas Zacher (Zacher & Partner Rechtsanwälte) stellte klar, dass Lageberichte für alle Branchenmitglieder die entscheidende Informationsquelle sind:
„Der Lagebericht ist nach der Grundkonzeption ein eigenständiger Teil im Rahmen der jährlichen Rechenschaftslegung, neben dem Jahresabschluss. Über das reine Zahlenwerk und die Erläuterungen hierzu im Anhang hinaus soll der Lagebericht dasjenige verständlich transportieren, was – erst recht für den Durchschnitts-Leser – allein aus der Analyse des Zahlenwerkes nicht oder nicht so einprägsam ersichtlich ist. Ergänzend wird dann oft noch auf die Anforderung der Vermittlung der tatsächlichen Verhältnisse und eines True and Fair View rekurriert – all dies sind aber letztlich Umschreibungen für das, was der Gesetzgeber durchaus realistisch eingeschätzt hat: Transparenz lässt sich nicht alleine durch Zahlenwerke und Veröffentlichungspflichten – erst recht einem breiten Publikum gegenüber – herstellen, sondern nur durch eine (zumindest ergänzende) qualitative Darstellung in Textform, welche das Wesentliche in verständlicher Weise hervorhebt. Die wesentlichen Schritte des Lageberichts sind:
- die Darstellung von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft sowie
- die Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie
- die spezielle Berichterstattung über Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres und weitere besondere Aspekte.
Die historisch-klassische Zielgruppen von Jahresabschluss und Lagebericht waren zunächst die Shareholder und Stakeholder. Bei Lageberichten nach dem KAGB oder dem Vermögensanlagegesetz kommt jedoch noch hinzu, dass der jeweils jüngste Jahresabschluss und Lagebericht auch ergänzend zu den sonstigen Pflichtunterlagen dem interessierten Anleger für die Dauer der Emission in geprüfter Form zugänglich sein sollen. Da außerdem die allermeisten Anbieter nicht nur eine singuläre Emission vornehmen, können natürlich auch zusammengefasste Lageberichte und die Lageberichte von nicht mehr in der Emission befindlichen, aber vergleichbaren Produkten aus dem gleichen Haus für den Anleger von Relevanz sein. Diesen zusätzlichen Aspekt nimmt das Gesetz also durchaus in Visier – er sollte auch von jedem Emissionshaus ernstgenommen werden, da er einen wichtigen Teil nicht nur der Investor Relations, sondern auch der Neugewinnung von Kunden und der Überzeugung von Vertrieben sein kann.
Fazit: Der „richtige“ Lagebericht nach KAGB und Vermögensanlagengesetz ist im juristischen Sinne ist derzeit der, der die weitgehend, aber nicht völlig synchronisierten gesetzlichen Anforderungen an einen um zusätzliche Aspekte erweiterten Jahresabschluss und eben diesen Lagebericht erfüllt und (im Regelfall) durch einen Wirtschaftsprüfer testiert ist.“