EXXECNEWS: Finanz-Vergleichsportale in der Kritik der Verbraucherschützer

Ein unabhängiger Marktüberblick über die besten Angebote und Konditionen – so lautet der Anspruch der meisten Verbraucher an Finanz-Vergleichsportale. Doch in einer jüngst veröffentlichten Studie bemängelt das Institut für Finanzdienstleistungen (iff), dass ein umfassender und objektiver Vergleich oft gar nicht möglich ist. Die Analyse im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) offenbare vielmehr sogar politischen Handlungsbedarf.

In der „Studie zur Bewertung des Rankings von Vergleichsportalen in Bezug auf Finanzdienstleistungsprodukte“ wurden die fünf am häufigsten genutzten Vergleichsportale (Check24, Verivox, Biallo, Toptarif und FinanceScout24) für die Finanzdienstleistungen Girokonto, Ratenkredit und Kfz-Versicherung untersucht. Ein Ergebnis: Alle untersuchten Portale vermitteln den Eindruck, explizit Verbraucherinteressen zu bedienen. Bei drei von fünf untersuchten Unternehmen wurden jedoch Produkte, deren Abschluss nicht über das jeweilige Portal erfolgen kann, in der Voreinstellung herausgefiltert. So kann es laut Studie passieren, dass gerade das für Verbraucher beste Produkt ganz aus dem Vergleich herausfällt.

Die Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS bat die Betreiber um eine Stellungnahme. In einem Artikel vom 17. Juli 2017 weisen die Portale die Kritik zurück. An keiner Stelle wird ein Anbieter bevorzugt, so heißt es etwa bei Verivox. „Als Vergleichsportal führen wir die relevanten Tarife auf, sofern wir sie mit vertretbarem Aufwand recherchieren können. Wir zeigen sogar Tarife und Anbieter, deren Produkte wir nicht vermitteln – im Sinn der Markttransparenz. Doch selbst dann gibt es Anbieter, die sich nicht vergleichen lassen wollen und die Anzeige untersagen. Da sind uns die Hände gebunden“, sagt Christoph Jennen, Geschäftsführer und Chief Financial Officer von Verivox.

Trotzdem fordert der vzbv angesichts der Kritikpunkte gesetzlich definierte Kriterien für Vergleiche auf Portalen, darunter ein Verbot der Finanzierung durch Provisionen oder Affiliate Marketing. Für die Vergleichsanbieter ist dies laut Unternehmensangaben aus Kostengründen nicht umsetzbar.

Wenngleich die Betreiber den Großteil der Kritik als unberechtigt zurückweisen, haben die meisten Portale doch nachgebessert. Dies müssen die meisten Portale bald ohnehin: Ab Anfang 2018 verpflichten auch neue Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (§ 59 in Verbindung mit § 1a VVG) die Vergleichsportale zu mehr Transparenz. Sie müssen demnach bei der Bereitstellung von Informationen sowie bei der Erstellung eines Preis- und Produktvergleichs stets ehrlich, redlich und  professionell im bestmöglichen Interesse des Verbrauchers handeln. Die neuen Regeln gehen auf die Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht zurück.

www.exxecnews.de

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