Keine Pflicht des Versicherungsmaklers zu laufender Betreuung

Die Verpflichtung des Versicherungsmaklers, geeigneten und passenden Versicherungsschutz zu vermitteln, gehört zu den Kardinalpflichten des Versicherungsmaklers. Grundlage der Geeignetheitsprüfung sind dabei die zum Vermittlungszeitpunkt bestehenden Umstände, insbesondere die Bedarfssituation des Versicherungsnehmers. Was passiert aber, wenn sich die Bedarfssituation des Versicherungsnehmers nach Abschluss des Versicherungsvertrages ändert? Erlangt der Versicherungsmakler Kenntnis von der Änderung der Bedarfssituation, so wird er auf die Anpassung des Versicherungsschutzes hinwirken müssen. Fraglich ist indes, ob er durch regelmäßiges Nachfragen beim Versicherungsnehmer (zum Beispiel durch ein Jahresgespräch) klären muss, ob sich Änderungen ergeben haben. Hierüber hatte nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu entscheiden (Aktenzeichen 4 U 223/15). Das Urteil kommentiert Rechtsanwalt Jens Reichow von der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow in der aktuellen Ausgabe der Kapitalanlagezeitung EXXECNEWS.

www.exxecnews.de

Zurück

Pressedigest

Die Industrial and Commercial Bank of China Ltd., Frankfurt Branch, muss ...

EXXECNEWS 08 präsentiert die Quartalsumfrage Beteiligungsangebote. ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt