Offene Immobilienfonds werden durch Gesetzesentwurf stark belastet

Asscompact veröffentlichte am 7. August 2014 in seiner Online-Ausgabe einen Kommentar von Dr. Hans Volckers, Vorsitzender des Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) Steuerrecht, zu einem Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums bezüglich Offener Immobilienfonds. Der ZIA sieht mit dem Entwurf die Existenz der gesamten Anlageklasse gefährdet. Denn: Offene Immobilienfonds sollen ihre steuerliche Transparenz (Befreiung von Körperschafts- wie auch Gewerbesteuer) verlieren, wenn sie Immobilien nicht einfach nur verwalten, sondern zum Beispiel durch Baumaßnahmen weiterentwickeln. Der Entwurf unterscheide zwar zwischen steuerlich unbedenklichen Renovierungsarbeiten und Sanierungsarbeiten, Volckers sieht aber Probleme in der Grenzziehung und damit in der praktischen Darstellbarkeit. Durch den Wegfall der Steuervorteile würde die Nachsteuer-Rendite signifikant sinken und damit die Attraktivität für Anleger. Zudem hätte der Entwurf negative Folgen für die Wertstabilität, da Immobilien unter Umständen zur Unzeit in schlechtem Zustand verkauft würden, statt Werterhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Auch dies widerspreche dem Ziel vieler Anleger, die mit den Offenen Immobilienfonds langfristige und wertstabile Einnahmen generieren wollen.

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