Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdachts bei Onecoin-Anlagen
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt wegen Betrugsverdachts bei Investitionen in die Internetwährung Onecoin. Wie die Tageszeitung „Die Welt“ online am 11. Mai 2017 berichtet, hat der Sprecher der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, Klaus Pollmann, gesagt, die Behörde ermittele gegen sieben Beschuldigte aus dem Umfeld der Digitalwährung wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Dem Bericht zufolge prüfen die Ermittler unter anderem, ob Anleger durch falsche Darstellungen im Internet und auf Verkaufsveranstaltungen veranlasst wurden, ihr Geld in die sogenannte Kryptowährung zu investieren. Außerdem werde wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Gesetz zur Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistungen ermittelt, sagte Pollmann.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Onecoin Ltd (Dubai) und der OneLife Network Ltd (Belize) am 27. April 2017 untersagt, im Internet ein öffentlich zugängliches System anzubieten, um darüber Geschäfte mit Onecoins durchzuführen (DFPA berichtete). Beide Gesellschaften stehen in einem Verbund von Unternehmen, die unter dem Begriff „Onecoin“ über ein mehrstufiges System weltweit und auch in der Bundesrepublik Deutschland virtuelle Einheiten anbieten, die sie selbst als Kryptowährung deklarieren. Anleger, die Onecoins erwerben wollten, mussten nach Angaben der BaFin Zahlungen auf wechselnde Bankkonten der International Marketing Services GmbH (IMS) in Greven (Nordrhein-Westfalen) überweisen. Von dort leitete die IMS die Gelder laut BaFin „im Auftrag von OneCoin LTD an Dritte insbesondere auch außerhalb Deutschlands weiter“. Im Raum steht eine Schadenssumme von mehreren hundert Millionen Euro. (jpw1)