Urteil: Lebensversicherer dürfen Bewertungsreserven einbehalten
In ihrer Ausgabe vom 8. Juli 2017 veröffentlichte die Finanzzeitung „Euro am Sonntag“ einen Artikel wonach das Amtsgericht Düsseldorf entschieden hat, dass Lebensversicherer Kursgewinne überwiegend bis komplett einbehalten dürfen (Aktenzeichen: 50 C 35/16). Das Urteil sei bereits im vergangenen Jahr gefallen. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) hatte den Versicherer Ergo Anfang 2016 verklagt. Der BdV vertritt einen ehemaligen Kunden der Ergo-Tochter Victoria Leben.
Hintergrund des Streits ist laut „Euro am Sonntag“ eine Gesetzesreform aus dem Jahr 2014. Demnach müssen Anbieter die sogenannten Bewertungsreserven, also noch nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen, kaum oder gar nicht an ausscheidende Kunden ausschütten. Bis dahin waren 50 Prozent verpflichtend. Der BdV hält das Gesetz für verfassungswidrig und hatte angekündigt, das Musterverfahren notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht durchzufechten. Der BdV, der Revision eingelegt hat, und Ergo wollten zu dem Urteil gegenüber „Euro am Sonntag“ keine Stellungnahme abgeben und verwiesen auf das laufende Verfahren. Das Landgericht Düsseldorf als nächste Instanz soll am 13. Juli 2017 ein Urteil fällen (Aktenzeichen: 9 S 46/16). (JF1)