Lebensversicherungs-Kunde scheitert am Bundesverfassungsgericht

Am 22. Juli 2017 berichtete das Nachrichtenportal „Euro am Sonntag“, dass das Bundesverfassungsgericht per Beschluss eine Beschwerde abgewiesen hat, in der es insbesondere um die verfassungsrechtliche Würdigung von sogenannten Bewertungsreserven ging. Beschwerdeführer war ein Rentner, der ursprünglich höhere Schlusszahlungen von der Allianz verlangt hatte und dabei von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) unterstützt wurde.

Bewertungsreserven bestehen aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Marktwert von Kapitalanlagen, die die Versicherer verwalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2005 entschieden, dass Kunden angemessen an den Reserven zu beteiligen seien. Der Gesetzgeber hatte daraufhin 2008 eine Partizipation von mindestens 50 Prozent festgeschrieben.

Mit Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes im Jahr 2014 dürfen Lebensversicherungen die Bewertungsreserven im Extremfall allerdings komplett behalten. Der BdV sieht dieses Gesetz als verfassungswidrig an und hat gegen der Versicherer Ergo geklagt, der nach den neuen Regeln abrechnet. Nachdem die Verbraucherschützer in erster und zweiter Instanz verloren, will der BdV nun Revision beim Bundesgerichtshof einlegen und notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen (DFPA berichtete). (JF1)

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