AfW fordert Sachkundeprüfung für gebundene Versicherungsvertreter
Als Vertreter von mehr 1.800 Mitgliedsunternehmen mit circa 30.000 angeschlossenen Versicherungsmaklern und Finanzdienstleistern hat der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung zum Änderungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Rundschreiben 10/2014 („Hinweise zum Versicherungsvertrieb“) Stellung genommen. Der Verband begrüßt den Entwurf in weiten Teilen. Insbesondere seien in einigen Punkten Veränderungen zum bisherigen Rundschreiben erkennbar sind, die die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers zumindest als zur Kenntnis genommen darstellen.
Einleitend stellt der AfW fest, dass der Zeitpunkt für die Konsultation äußerst misslich ist. Die Änderung des Rundschreibens solle erklärtermaßen zu einer einheitlichen Auslegung und Rechtsanwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, IDD) in der Praxis beitragen. Jedoch trete der größte Teil der damit verbundenen neuen Vorschriften bereits zum 23. Februar 2018 in Kraft. Insofern kommen die Hinweise der BaFin mit dem Rundschreiben zu spät. Anderseits sei die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) bisher nur in einem Entwurf bekannt. Hierfür kommen die Hinweise der BaFin, soweit sie Themen aus der VersVermV betreffen, zu früh.
Zu einigen Punkten des Entwurfs, die auch Makler betreffen, nimmt der AfW ausführlicher Stellung. So fordert er aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit, dass sich auch die gebundenen Versicherungsvermittler ebenfalls der IHK-Sachkundeprüfung unterziehen müssen. Dies hätte die Versicherungswirtschaft bereits dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen einer Expertenanhörung im Jahr 2006 zugesagt, um sicherzustellen, dass die Vermittler über eine angemessene Qualifikation für die Vermittlung der jeweiligen Versicherungsverträge verfügen. Flächendeckend sei dies jedoch nicht der Fall, worin der AfW eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Versicherungsmakler erblickt.
Im Weiteren nimmt der AfW Stellung zu Fragen des Makler und Rechtsdienstleistungsgesetzes, zur Bearbeitung von Beschwerden, zum AVAD-Verfahren, zu Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen (§ 48b VAG) sowie zur Vertriebsvergütung, Anreizen und Interessenskonflikten. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Versicherungsmaklerinnen und -makler sind wie alle am Wettbewerb beteiligte Unternehmen auf verlässliche, gerechte und die weitere Berufsausübung ermöglichende Rahmenbedingungen angewiesen. Mit den zahlreichen regulatorischen Eingriffen und stetigen gesetzlichen Änderungen werden viele Marktteilnehmer jedoch verunsichert. Der Entwurf des BaFin-Rundschreibens manifestiert leider weitere Ungleichbehandlungen und Wettbewerbsverzerrungen, wenn es beispielsweise um die Qualifikation von gebundenen Vertretern geht oder um das Thema Vergütung.“
Quelle: Pressemitteilung und Stellungnahme des AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (jpw1)