AfW zur IDD-Verschiebung: "Hick Hack ist unfassbar"

Am 14. Februar 2018 bestätigten die EU-Botschafter eine Übereinkunft, die Umsetzungsfrist zu verschieben. Dies erfolgt auf Vorschlag der EU-Kommission. Es erfolgt eine Verschiebung der Pflicht der EU-Mitgliedsstaaten zur Umsetzung der Richtlinienvorgaben bis zum 1. Juli 2018 – statt bisher zum 23. Februar 2018. Die Anwendung hat dann bis spätestens 1. Oktober 2018 zu erfolgen. Da das Europäische Parlament und der Rat die Änderungsrichtlinie voraussichtlich nicht vor März 2018 annehmen werden, wird die Verschiebung dann rückwirkend ab dem 23. Februar gelten.

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23. Februar in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird. Die Branche ist weitestgehend IDD-ready, auch wenn die noch ausstehende Versicherungsvermittlungsverordnung noch nicht vorliegt. Im Übrigen ist es unfassbar, was die europäische Bürokratie einer ganzen Branche an Hick Hack zumutet. Erst MiFID II nun IDD. Regulierungsprojekte mit äußerst gravierenden Auswirkungen für ganze Branchen werden angeschoben, inkonsistent verabschiedet und rückwirkend verschoben, weil man merkt, dass eine Umsetzung in der vorgegebenen Zeit nicht machbar ist.“

Quelle: Pressemitteilung IDD

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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