AfW: "Kompetenzdeckel für die BaFin statt Provisionsdeckel"

In einem rechtskräftigen Urteil des Kammergerichts Berlin vom 25. September 2018 (Aktenzeichen: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)) zum Bitcoin-Handel werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Grenzen aufgezeigt (DFPA berichtete). Der BaFin wird in dem Urteil bescheinigt, dass es „nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen.“ Auch auf anderen Gebieten sei es insofern nicht Aufgabe der BaFin, sondern des Gesetzgebers, rechtsgestaltend zu agieren. Das Gericht weist ausdrücklich auf die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze hin, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und Rechtsvorschriften selbst fassen muss.

In dem Urteil ging es hauptsächlich darum, ob Bitcoins als Finanzinstrument nach dem Kreditwesengesetz (KWG), anzusehen sind. Das Gericht verneinte das und wandte sich damit gegen die Rechtsauffassung der Finanzaufsicht BaFin. AfW-Vorstand und Rechtsanwalt Norman Wirth meint dazu: „Eine Wertung zu der Bitcoin-Problematik sei hier dahingestellt. Aus unserer Sicht sind die Feststellungen des Gerichts in dem Urteil in Bezug auf die BaFin viel entscheidender.“

Die Ausführungen des Gerichts könnten auf die derzeitige Debatte über eine staatliche Begrenzung der Höhe der Vergütung im Versicherungsvermittlungsbereich – auch Provisionsdeckel genannt – übertragen werden. Dort hatte die BaFin geäußert, aus den ihr übertragenen Aufgaben heraus die Pflicht zu sehen, einen Begrenzung, eventuell etwas flexibel, einführen zu müssen. Auch wenn die derzeitige Diskussion sich mehr zu einem Gesetzgebungsverfahren zu diesem Thema verlagert hat, fehlt bisher die klare Aussage der BaFin, derartige Pläne begraben zu haben.

Wirth: „Eingriffe in geschützte Grundrechte sind – wenn überhaupt – Sache des Gesetzgebers und nicht einer ausführenden Behörde. Das nennt man Gewaltenteilung. Gut, dass die dritte Gewalt – unsere Rechtsprechung – hier auch mitreden kann und Schranken aufweist, wie gerade mit dem aktuellen Urteil. Kompetenzdeckel statt Provisionsdeckel. Hoffen wir, dass bei diesem Thema nicht auch die Gerichte dafür gefragt sind, Selbstverständlichkeiten klarzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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