AfW sieht Nachbesserungsbedarf bei FinVermV

Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Verbänden am 7. November 2018 einen Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgestellt und um Stellungnahme gebeten. Als Interessenverband der freien Vermittler und Berater begrüßt der AfW im Kern einen Großteil der Regelungen als sachgerecht. Insbesondere wertet der AfW es als positiv, dass der Entwurf das Bemühen erkennen lässt, die Änderungen auf das nach Artikel 3 Absatz 2 MiFID II Notwendige zu beschränken. Allerdings schießt der Entwurf aus Sicht des AfW an einigen Stellen „über das Ziel hinaus“. Zudem sieht der Interessenverband erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der rechtstechnischen und systematischen Ausgestaltung.

Der Entwurf verweist an vielen Stellen auf die Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 (nachfolgend: DV) und erklärt diese für entsprechend anwendbar. Aus Sicht des AfW werde das Verordnungswerk dadurch unübersichtlicher und erschwere eine sichere Rechtsanwendung. Verschärft werde die Problematik dadurch, dass die Verweisungen an vielen Stellen nicht in sich schlüssig oder passend seien, zum Beispiel weil in der entsprechenden Norm der DV ein anderer Sachverhalt geregelt wird. Andere Vorschriften der DV finden sich in ähnlicher Weise im Entwurf der FinVermV, so dass es zu unerwünschten Doppelungen komme beziehungsweise das Verhältnis beider Regelungen unklar bleibe. Zum Teil sei die Reichweite des Verweises auch nicht klar. Hinzu komme, dass die DV ihrerseits sprachlich nicht als geglückt bezeichnet werden kann, so dass bestehende Auslegungsschwierigkeiten nochmals verstärkt würden. Insoweit bestehe dringender Nachbesserungsbedarf bei den Verweisungen. Sollte die laut AfW fehlerhafte Verweisungstechnik aus dem Entwurf beibehalten werden, hat der Verband erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Zudem kritisiert der AfW, dass sich die in § 18a des Entwurfs vorgesehenen Aufzeichnungspflichten auch auf Telefongespräche erstecken sollen. Die Implementierung eines rechtskonformen Aufzeichnungssystems würde für Gewerbetreibende mit erheblichen Kosten und administrativem Mehraufwand verbunden sein, denen kein nennenswerter Vorteil für die Kunden gegenüberstehe. Die bisherigen Erfahrungen im Bankenbereich zeigten vielmehr, dass die meisten Kunden die Aufzeichnungen als störend beziehungsweise bevormundend empfinden. Außerdem sieht der AfW die Gefahr, dass viele Gewerbetreibende zukünftig telefonische Dienstleistungen überhaupt nicht mehr anbieten, weil sie die Kosten scheuen oder schlicht nicht tragen können.

Für den AfW ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Entwurf keine Übergangsfrist vorsieht. Eine solche sei zwingend erforderlich, um den Gewerbetreibenden eine ordnungsgemäße Umsetzung der umfangreich erweiterten Pflichten zu ermöglichen. Die neuen Pflichten seien zweifelsfrei sehr zeitintensiv in ihrer Umsetzung. Insoweit sei eine Übergangsfrist von mindestens sechs Monaten geboten. Sollte die im Entwurf vorgesehene Verweisungstechnik auf die DV trotz der erheblichen Bedenken beibehalten werden, wäre ein Zeitraum von mindestens neun Monaten erforderlich.

In diesem Zusammenhang bemängelt der AfW, dass auch die Stellungnahmefrist zu dem Referentenentwurf eindeutig zu kurz bemessen wäre. Vor dem Hintergrund, dass durch die MiFID II-Vorgaben verschiedene Regelwerke überprüft und miteinander abgeglichen werden müssten, lasse ein Zeitraum von knapp zwei Wochen eine erschöpfende Stellungnahme, welche alle wesentlichen Aspekte hinreichend berücksichtigt, nicht zu.

Die komplette 16-seitige Stellungnahme des AfW ist auf der Homepage des Verbandes einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 40.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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