Airberê Helmut Braun darf kein Finanzkommissions- und Depotgeschäft betreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Airberê Helmut Braun, Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 16. Januar 2019 die unverzügliche Einstellung und Abwicklung des Finanzkommissions- und des Depotgeschäfts aufgegeben.

Braun bietet Interessenten den Erwerb und die Verwahrung von Vorzugsaktien eines Unternehmens „Tradelore Corporation, Oregon, USA“ an. Damit betreibt Braun das Finanzkommissions- und Depotgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Braun ist verpflichtet, das entsprechende Angebot an seine Kunden einzustellen und die Geschäfte abzuwickeln. Die Abwicklung erfolgt durch die Rückerstattung des von den Geldgebern für die Aktien aufgewendeten Entgelts, Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des Eigentums an den Aktien.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (JF1)

Quelle: Verbrauchermitteilung BaFin

www.bafin.de

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