Anleger des Fonds „Garantie Hebel Plan ´08“ sollten weitere Schritte bedenken
Bei den betroffenen Anlegern herrscht momentan Verunsicherung aufgrund einer Aufforderung zu einer schriftlichen Abstimmung über die Liquidation der Gesellschaft, meldet der Presseanzeiger. Nach Ansicht der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte ist ein schriftliches Abstimmungsverfahren nicht angemessen.
Vielmehr sollten die Anleger dem Abstimmungsverfahren widersprechen und auf die Durchführung einer ordentlichen beziehungsweise außerordentlichen Gesellschafterversammlung bestehen, empfiehlt die Kanzlei CLLB. Weiterhin sollten sie sich die Frage stellen, ob sie auch in den Fonds investiert hätten, wenn sie die Möglichkeit des derzeitigen Verlaufs mit eingeplant hätten. Ansonsten kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung in Betracht, die zu einer vollständigen Schadenskompensation führen könnten. Das Landgericht Leipzig hatte bereits nach Angaben von CLLB Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der „Garantie Hebel Plan 08 Premium Vermögensaufbau“ zugesprochen. In diesem Fall hatte ein Mitarbeiter der Vertriebsgesellschaft den „Garantie Hebel Plan Fonds“ für die Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund der unternehmerischen Beteiligung durfte dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) hierfür nicht empfohlen werden. Der Anlieger erhielt als Schadensersatz eine Zahlung in Höhe der bereits erfolgten Anlage und eine Freistellung von weiteren Ratenzahlungen.
Quelle: Informationsportal Presseanzeiger
CLLB ist eine auf Kapitalanlegerschutz spezialisierte Kanzlei, die private und institutionelle Kapitalanleger vertritt und im Jahr 2004 gegründet wurde. Die Kanzlei hat Standorte in München, Berlin, Zürich und Hamburg. (MLN1)
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