Aufsicht über §34f-Vermittler: Eine Zweiteilung ersetzt eine andere Zweiteilung

Der Widerstand gegen die geplante Übertragung der Aufsicht über freie Vermittler (§34f-Vermittler) von den IHKs beziehungsweise Gewerbeämtern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1. Januar 2021 wächst. Nachdem der Normenkontrollrat, der Gesetze auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Bürokratiekosten prüft, die Erforderlichkeit und Sinnhaftigkeit der Übertragung der Aufsicht erheblich bezweifelt, hat sich der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates komplett gegen das Gesetz ausgesprochen und der Bundesrat hat aufgrund der vielen offenen Fragen eine umfassende Auseinandersetzung im parlamentarischen Verfahren gefordert. Auch der Fondsverband BVI kritisiert den Gesetzesentwurf, da er das Ziel des Gesetzgebers, die Aufsicht zu vereinheitlichen, nicht erreiche.

Laut BVI werde die Zweiteilung der Aufsicht durch eine andere Zweiteilung ersetzt. Bislang überwacht die BaFin die Anlageberater in Kreditinstituten, und die IHKs beziehungsweise Gewerbeämter überwachen die freien Vermittler. Künftig sollen die §34f-Vermittler durch die BaFin beaufsichtigt werden, allerdings verbleiben die Versicherungsvermittler (§34d-Vermittler) unter der Aufsicht der IHKs beziehungsweise Gewerbeämter. Da viele §34f-Vermittler auch als Versicherungsvermittler tätig sind, würden sie dann einerseits von der BaFin und andererseits von den IHKs beziehungsweise Gewerbeämter beaufsichtigt.

Viele §34f-Vermittler, für die die Anlagevermittlung nur ein Baustein ihres Beratungsangebotes und damit nicht alleinige Ertragsquelle darstellt, werden sich auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten beschränken, so die Befürchtung des BVI. Dadurch würden aus Sicht der Verbraucher die Produktvielfalt und die Qualität von Beratungen leiden. Letztlich stehe dies auch der Forderung der Bundesregierung entgegen, die Vermögensbildung und private Vorsorge zu fördern. Dies wäre nur bei einer gleichzeitigen Aufsichtsübertragung der Versicherungsvermittler auf die BaFin zu heilen. Angesichts des bereits durch dieses Gesetzgebungsvorhaben erwarteten hohen Personalmehraufwands bei der BaFin sei die Ausweitung der BaFin-Aufsicht auch auf Versicherungsvermittler allerdings illusorisch.

Die Befürworter des Gesetzes werden ihr Ziel, die Aufsicht zu vereinheitlichen, nicht erreichen und gleichzeitig eine Vormachtstellung des Versicherungsvertriebs schaffen, so der BVI. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.

www.bvi.de

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