Aufsichtliche Finanzinformationen: EZB ändert Meldeverordnung

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihre Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen per Änderungsverordnung angepasst. Die Verordnung regelt das Verfahren, nach dem beaufsichtigte Institute und Gruppen ihre Finanzinformationen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden einzureichen haben. Das gibt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf ihrer Homepage bekannt.

Die Änderungen dienen vor allem der Anpassung der Verordnung an den geänderten Internationalen Rechnungslegungsstandard für Finanzinstrumente (International Financial Reporting Standard 9 – IFRS 9). Sie betreffen die Bewertung von Finanzinstrumenten und führen auch zu überarbeiteten Finrep-Meldebögen.

Die neuen Anforderungen sollen für die beaufsichtigten Unternehmen grundsätzlich zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Somit müssen ab dem Meldestichtag 31. März 2018 die Meldungen zu den aufsichtlichen Finanzinformationen nach der Finrep-Version 2.7 eingereicht werden.

Die deutsche Aufsicht konnte sich jedoch erfolgreich dafür einsetzen, dass weniger bedeutende deutsche Institute, die nach dem Handelsgesetzbuch bilanzieren, die neuen Meldebögen erst zum 1. Januar 2019 anwenden müssen. Die BaFin hatte hierzu einen entsprechenden Antrag bei der EZB eingereicht, dem diese in Form einer zusätzlichen Verordnung stattgegeben hat. (JF1)

Quelle: Meldung BaFin

www.bafin.de

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