BaFin: Doppelprovisionen unzulässig
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist nochmals auf die Unzulässigkeit erneuter Abschluss- und Vertriebskosten bei Riester-Rentenversicherungsverträgen hin, wenn sich bei gleichbleibendem Gesamtbeitrag die staatliche Zulage in der Ansparphase ändert und infolgedessen der Eigenbeitrag des Verbrauchers steigt oder sinkt.