BaFin erläutert europaweites Instrument zur Stärkung des Verbraucherschutzes

Seit Anfang Januar haben europaweit sowohl alle nationalen als auch die drei europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Möglichkeit, Produktinterventionsmaßnahmen zu ergreifen. Hintergrund sind die Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) und die Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products Regulation, PRIIPs). Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken.

Auf ihrer Internetseite erläutert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Grundzüge der gesetzlichen Regelungen. Künftig wird sie dort auch auf Produktinterventionsmaßnahmen der ESAs verweisen.

In Deutschland wurde die Möglichkeit der Produktintervention bereits 2015 durch das Kleinanlegerschutzgesetz geschaffen. Die BaFin informiert auf ihrer Internetseite auch über die Maßnahmen, die sie bereits ergriffen hat, und hält weitere Informationen zum Thema Produktintervention bereit. (JF1)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

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