Bafin fordert Privatperson zur Abwicklung des Einlagengeschäfts auf
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) hat nach eigenen Angaben Renee Grosser per Bescheid zur Rückzahlung angenommener Gelder aus einem ohne Erlaubnis vorgenommen Einlagengeschäft aufgefordert.
Grosser habe auf der Grundlage von Darlehensverträgen Anlegergelder angenommen, die als Anlage an den Kapitalmärkten genutzt werden sollten. Durch die Annahme des Anlagekapitals komme ein Einlagengeschäft zu Stande, welches eine Erlaubnis der Bafin benötige. Diese Erlaubnis habe nicht vorgelegen.
Der Bescheid vom 23.07.2014 sei zudem sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Quelle: Verbrauchermitteilung Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (MLN1)
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