BaFin konsultiert novellierte Musterbausteine für Kosten offener Fonds

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) sowie den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Stellungnahmen nimmt sie bis zum 27. April 2018 entgegen. Die Entwürfe lösen die Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) sowie die Musterbausteine für Kostenklauseln von Immobilien-Sondervermögen ab, die beide den Stand vom 4. September 2012 haben.

Mit den Musterbausteinen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Kostenregelungen in den Anlagebedingungen offener Publikumsinvestmentvermögen offen. Es handelt sich dabei um Muster, die den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genügen. Eine Novellierung der Musterbausteine war zum einen erforderlich, weil das KAGB das Investmentgesetz abgelöst hat. Zum anderen soll die aktuelle Verwaltungspraxis der BaFin in den Musterbausteinen dargestellt werden. Darüber hinaus dient die Novellierung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen. (AZ)

Quelle: Homepage BaFin

www.bafin.de

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