BaFin konsultiert Rundschreiben für die Bestellung von externen Bewertern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf des überarbeiteten Rundschreibens „07/2015 (WA) - Anforderungen bei der Bestellung externer Bewerter für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften“ zur öffentlichen Konsultation gestellt. Stellungnahmen sind noch bis zum 18. Dezember 2018 möglich. Der Entwurf löst das bisherige Rundschreiben ab, das zuletzt am 1. September 2015 geändert wurde.

Mit dem Rundschreiben legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Bestellung von externen Bewertern offen und beschreibt die aufsichtsrechtlichen Anforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Durch die Überarbeitung des Rundschreibens stellt die BaFin ein Schreiben zur effektiveren Durchführung von Bestellungsanzeigen von externen Bewertern zur Verfügung. Zugleich wurde das Rundschreiben redaktionell überarbeitet.  (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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