BaFin plant erneute nationale Beschränkung von CFD für Kleinanleger

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereitet sich nach den binären Optionen (DFPA berichtete) auch bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) auf das Auslaufen der Produktinterventionsmaßnahme der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA vor. Sie plant, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFD an Privatkunden in Deutschland erneut zu beschränken.

Dazu hat die deutsche Aufsicht den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht. Sie will damit das Nachschusspflichtverbot für Kleinanleger in Deutschland weiter aufrechterhalten. Dieses hatte die BaFin bereits im Mai 2017 und die ESMA anschließend ab August 2018 vorübergehend auch für die gesamte Europäische Union ausgesprochen. Die Produktintervention der ESMA sieht darüber hinaus maximal zulässige Hebel, automatisierte Verlustbegrenzungen, Vermarktungsbeschränkungen sowie standardisierte, deutliche Risikohinweise vor. Auch diese Schutzmaßnahmen für Kleinanleger wird die BaFin nun in ihre geplante Allgemeinverfügung übernehmen.

Damit gleicht die Bundesanstalt das Schutzniveau in Deutschland dauerhaft der an die befristete Produktintervention der ESMA an. Dies soll verhindern, dass es zu Ausweichbewegungen von Anbietern aus anderen EU-Ländern kommt. Darüber hinaus adressiert die BaFin mit ihrem Eingreifen erneut die erheblichen Anlegerschutzbedenken, die sie bereits bei ihrem ersten Verbot im Hinblick auf CFD geäußert hatte. Insbesondere bei Differenzkontrakten mit Nachschusspflicht sieht die Aufsicht ein unkalkulierbares Verlustrisiko für Kleinanleger. Gleiches gilt für CFD ohne Hebel- oder Verlustbegrenzung. Für problematisch hält sie zudem die häufig unzureichende Risikoaufklärung bei diesen Produkten. Kleinanleger dürfen aus ihrer Sicht nicht mit Startguthaben, Rabatten, Boni oder anderen Incentives von dem hohen Risiko abgelenkt werden, das mit CFD verbunden ist. Aus dem gleichen Grund hält sie auch die standardisierte Risikowarnung über die hohe Verlustwahrscheinlichkeit für unerlässlich.

Die geplante Allgemeinverfügung ist auf der BaFin-Website veröffentlicht. Bis zum 10. Januar 2019 besteht Gelegenheit, dazu schriftlich Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)

www.bafin.de

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt