Bafin schafft Maßnahmenkatalog zur Regulierung von Blindpoolkonstrukten
Nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) müssen die Investitionskriterien bei Blindpools für mindestens 60 Prozent des zu investierenden Kapitals in Geschlossene Publikums-AIF festgelegt werden. Die restlichen 40 Prozent können in Vermögensgegenstände investiert werden, die zwar grundsätzlich für das jeweilige Investmentvermögen erwerbbar sind, jedoch nicht die aufgeführten Kriterien erfüllen müssen.
Die 60- Prozentgrenze erfasse auch Mindestinvestitionsgrenzen von anderen Vermögensgegenständen (zum Beispiel Bankguthaben) und könne daher angerechnet werden. Somit müsse ein Geschlossener Publikums-AIF, der nach seinen Anlagebedingungen zu mindestens zehn Prozent in Bankguthaben investiere, nur hinsichtlich der weiteren 50 Prozent des investierten Kapitals die Investitionskriterien erfüllen. Als Anlagebedingungen führt die Bafin beispielsweise an, dass im Bereich Immobilien als zwingende Angabe in den Anlagebedingungen enthalten sein müsse, in welche Nutzungsart investiert werden soll. Weiterhin, in welcher Region sich das Anlageobjekt befinde und um welche Größenklasse es sich handele. Geplante Investitionen in Schiffe müssen zwingend Informationen über den Schiffstyp und die Ladekapazität enthalten, sowie darüber, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Schiff handele. Hinsichtlich der Anlagebedingungen von Erneuerbaren Energien müssen diese die Erzeugungsart, die Region und die Leistung in Megawatt ausweisen. Im Bereich der Unternehmensbeteiligungen sind Aussagen zur Region, zur Größe des Unternehmens, zur Branche erforderlich und dahingehend, ob es sich um ein bestehendes oder um ein neues Unternehmen handelt.
Die Erfüllung des Katalogs zur Festlegung der Auswahlkriterien der Vermögensgegenstände sei mit Abschluss der in den Anlagebedingungen bestimmten Investitionsphase einzuhalten und die Fondslaufzeit müsse angegeben werden.
Quelle: Pressemitteilung Bafin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (MLN1)
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