BaFin startet erneute Marktuntersuchung zu MiFID II

Ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) untersucht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im ersten Quartal 2019 erneut, wie Privat- und Auslandsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen die MiFID II-Vorgaben umsetzen.

Im Fokus stehen dabei wieder die für den Verbraucherschutz besonders relevanten, neu eingeführten Verhaltenspflichten wie die Telefonaufzeichnung (Taping), die Geeignetheitserklärung und die Kosteninformation. Dafür hat die Aufsicht bei insgesamt 40 Wertpapierdienstleistungsunternehmen Unterlagen zu jeweils zehn Geschäftsvorfällen angefordert. Bis zum 22. Februar 2019 müssen die Institute für jeden Einzelfall darlegen, wie sie die aufsichtsrechtlichen Vorgaben einhalten. Die BaFin hatte eine entsprechende Marktuntersuchung bereits im Januar 2018 bei diesen 40 stichprobenhaft ausgewählten Banken durchgeführt. Probleme hatten sich damals insbesondere bei der Dokumentation der Geeignetheit von Anlageempfehlungen sowie bei den Kosteninformationen gezeigt.

Mit ihrer Folgeuntersuchung will sich die BaFin einen aktuellen, marktweiten Überblick verschaffen und Veränderungen im Vergleich zur vorangegangenen Erhebung identifizieren. „Wir erwarten, dass sich in den Instituten seitdem einiges positiv entwickelt hat und die Startschwierigkeiten nun weitgehend überwunden sind. Von besonderem Interesse ist für uns aber auch, ob und wie die neuen Pflichten in der Anlegerschutzpraxis wirken“, macht Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin, deutlich.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)

www.bafin.de

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