BaFin verzeichnet Anstieg bei Verbraucherbeschwerden

Im Jahr 2018 wandten sich Verbraucher deutlich häufiger mit Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als im Vorjahr. Den größten Anstieg verzeichnete die Aufsicht mit fast 30 Prozent bei den Beschwerden im Wertpapierbereich.

Insgesamt bearbeitete die BaFin 676 Verbraucherbeschwerden (2017: 522) und 396 -anfragen (272) zu Wertpapierthemen. Das im Vergleich zum Vorjahr erhöhte Beschwerdeaufkommen ging sowohl auf die Reform des Investmentsteuergesetzes als auch auf die anfänglichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten mit der Finanzmarktrichtlinie MiFID II zurück, die auch für Verbraucher zahlreiche Neuerungen in der Anlageberatung mit sich brachte. So beschwerten sich Anleger in den ersten Monaten beispielsweise vermehrt über eingeschränkte Handelsmöglichkeiten aufgrund fehlender Kosten- oder Zielmarktdaten. Teilweise lagen für Produkte auch noch keine Basisinformationsblätter nach der neuen PRIIP-Verordnung vor. Danach ging die Anzahl der Eingaben aber kontinuierlich zurück und pendelte sich im vierten Quartal wieder nahezu auf dem Vorjahreswert ein.

Zu Versicherungssachverhalten bearbeitete die Aufsicht 2018 insgesamt 8.097 Eingaben. 2017 waren es 7.367 Beschwerden und Anfragen gewesen, im Jahr davor 7.985. Inhaltlich ging es bei den Eingaben der Verbraucher 2018 häufig um Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sowie um Tarifkalkulationen von Kraftfahrzeugversicherern. Auch die möglichen Auswirkungen des Brexit und die Überlegungen von Lebensversicherern, Vertragsbestände zu verkaufen, beschäftigten die Verbraucher.

Die Eingaben über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (5.791) lagen 2018 nahezu auf Vorjahresniveau (5.587). Die BaFin bearbeitete 5.539 Beschwerden (2017: 5.425) und 252 Anfragen (162). Verbraucher beschwerten sich beispielsweise über die Laufzeiten von Überweisungen. Häufig baten sie die BaFin auch zu prüfen, ob Banken zu Recht Finanzierungsanfragen abgelehnt oder Geschäftsverbindungen gekündigt hatten. Daneben waren die Abwicklung langfristiger Sparverträge sowie die Zulässigkeit und Höhe von Entgelten wiederholt Gegenstand von Eingaben.

Quelle: Pressemitteilung BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. (JF1)

www.bafin.de

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