BaFin warnt: Johnson Capital kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der Johnson Capital PTE Ltd. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Zahlungsdiensten im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Johnson Capital PTE Ltd. mit angegebenem Sitz in Singapur bietet im Internet unter jcprivate.com in deutscher Sprache als auch durch Vermittler im Inland Bankgeschäfte und Zahlungsdienste an. Interessierten Kunden soll es möglich sein, ihr Geld bei dem Unternehmen online zu verwalten sowie mit einer von dem Unternehmen ausgegebenen Bank-/Kreditkarte weltweit zu bezahlen. Hierzu könne der Kunde ein Bankkonto mit einer „europäischen IBAN“ bei dem Unternehmen eröffnen, das mit bis zu 1,5 Prozent verzinst werde. Das Unternehmen behauptet zudem, Geldtransfers auf Bankkonten in über 130 Ländern anzubieten. (TH1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

www.bafin.de

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