Baker Tilly erstreitet steuerrechtlichen "Rettungsanker" für Schiffsfonds in Schieflage
Mit der Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 2018 (Aktenzeichen: IV R 35/16) hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly ein Urteil mit weitreichender Wirkung für die Tonnagebesteuerung erwirkt. Der BFH erkannte erstmals die Kürzung von 80 Prozent des Gewinns aus der Auflösung des Unterschiedsbetrages sowohl während der Tonnagebesteuerung als auch nach Rückoption zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich an. Mit dieser Entscheidung ließ der BFH die Absetzung für Abnutzungen (AfA) auf den Teilwert nach Rückwechsel zu. Grund hierfür ist ein verändertes Systemverständnis zur Tonnagesteuer. Das Urteil könnte eine Vielzahl von Schiffsfonds in Schieflage durch die zu erwartende Steuererstattung vor der Insolvenz retten.
„Für künftige Gestaltungen entsteht durch das Urteil mehr Planungssicherheit hinsichtlich der Abschreibungsmöglichkeiten nach Rückwechsel zur herkömmlichen Gewinnermittlung“, erklärt Rechtsanwalt und Steuerberater Christian Hensell, Partner bei Baker Tilly: „Für die Vergangenheit ist das Thema Gewerbesteuer auf den Unterschiedsbetrag besonders wichtig – es handelt sich dabei um die sogenannte ‚Kombimodelle‘. Das Urteil könnte eine Vielzahl von Schiffsfonds, die bislang überlebt haben, vor der Insolvenz retten. Zugleich kann man davon ausgehen, dass es in der Vergangenheit auch unnötige Insolvenzen von Schiffsfonds gegeben hat. In diesen Fällen wird sich der Insolvenzverwalter nun über eine Steuererstattung freuen; die Rückforderung von Ausschüttungen könnte sich zum Teil erledigen. Anleger sollten aber auch berücksichtigen, dass von den Steuererstattungen in der Liquidation/Insolvenz zunächst einmal die Fremdgläubiger – sprich die Banken – profitieren, und dass die Gesellschafter Gewerbesteueranrechnungsguthaben verlieren.“
Quelle: Pressemitteilung Baker Tilly
Baker Tilly bietet mit 35.000 Mitarbeitern in 145 Ländern ein breites Spektrum an Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Audit & Advisory, Tax, Legal und Consulting an. Weltweit entwickeln Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater und Unternehmensberater gemeinsam Lösungen, die exakt auf jeden einzelnen Mandanten ausgerichtet sind. (JF1)