Banken und Investmentverbände lehnen Finanz-TÜV strikt ab

Die Fraktion Die Linke fordert die Einführung eines Finanz-TÜV. Dieser soll laut Die Linke über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang „gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen“. Der Finanz-TÜV solle bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem Finanz-TÜV genehmigte Produkte dürften gehandelt werden. In die Neuregelung sollten auch Produkte des grauen Kapitalmarkts einbezogen werden. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 17. Mai 2017 warnte der Fondsverband BVI vor einer „Doppelregulierung“ und erklärte, die Einführung einer solchen Einrichtung würde in der Fondsbranche „zu inadäquaten Doppelbelastungen und einer Überregulierung führen, ohne einen nennenswerten Mehrwert für Kleinanleger und die Finanzmarktstabilität zu entfalten“.

Die Deutsche Kreditwirtschaft sprach sich ebenfalls gegen die Einführung eines generellen Finanz-TÜV aus. Es bestehe ein dichtes Regulierungsgeflecht. Für Informationstransparenz sei durch eine Vielzahl neuer Bestimmungen gesorgt. Dadurch würden Anleger in die Lage versetzt, auch neue Produkte beurteilen zu können. „Es dürfen, gerade auch angesichts des hohen zusätzlichen Bedarfs an privater Vorsorge in den nächsten Jahren und Jahrzehnten, nicht noch mehr bürokratische und finanzielle Hürden aufgebaut werden“, warnte die Kreditwirtschaft. Unterstützung bekamen die Institute von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die allein im vergangenen Jahr 3,2 Millionen Finanzprodukte registrierte. Ein Finanz-TÜV würde nach Ansicht der BaFin einen hohen bürokratischen Aufwand mit sich bringen und enorme Kapazitäten binden.

Rechtsanwalt Peter Mattil, dessen Kanzlei geschädigte Anleger vertritt, befürwortete den Finanz-TÜV ausdrücklich. „Wenn ein Anlageprodukt einmal im Markt ist, verbreitet es sich so schnell, dass die Aufsichtsbehörde gegen eine Lawine ankämpfen muss“, sagte der Anwalt, nach dessen Ansicht sich „Monster am Markt“ entwickelt hätten.

Auch Prof. Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen widersprach der Ansicht der Banken, ein Finanz-TÜV wäre wegen der vielen anderen Regelungen überflüssig. Derzeit sei jedes Finanzmarktinstrument unkontrolliert am Markt handelbar, soweit es nicht explizit verboten sei. Diese Praxis erlaube das Angebot höchst riskanter Anlageprodukte. Dort könne ein Finanz-TÜV durch ein vorgeschaltetes Genehmigungsverfahren der Anlageprodukte Transparenz schaffen.

„Bei uns hat kein Kunde Geld verloren“, stellte der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) im Rückblick auf die Finanzkrise fest. Die Versicherungen würden den Kunden Garantien bieten, so der GdV, der den Finanz-TÜV ebenso ablehnte wie der Bundesverband Deutscher Vermögensberater, dessen Mitglieder ihren Kunden keine Produkte des grauen Kapitalmarkts und auch keine Derivate vermitteln würden. (JF1)

Quelle: Homepage Der Bundestag

www.bundestag.de

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