BCA fordert: "Planungssicherheit für freie Finanzberatung schaffen"

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht über die freien Finanzanlagevermittler eine schrittweise Übertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefordert. Eine Anfrage der FDP-Fraktion hat jüngst ergeben, dass dieses Vorhaben nun zügig umgesetzt werden soll. „Das gerade bestätigte Vorhaben darf kaum jemanden überraschen. Allerdings mag mancher die zügige Umsetzung so nicht erwartet haben. Aus Sicht der freien Finanzberater ist es deshalb dringend notwendig, die anhaltende Unklarheit über die Auswirkungen der Regulierung zu beseitigen, um langfristig Planungssicherheit für Makler und Vermittler zu schaffen“, sagt Dr. Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA.

Für freie Finanzvermittler sei die Situation nach wie vor nicht zufriedenstellend – zu unspezifisch sind die Aussagen und zu groß ist die Bandbreite der offenen Fragen: Ist die freie Finanzberatung künftig nur über den Erwerb einer eigenen Lizenz nach dem Kreditwesengesetz (KWG) möglich? Verschiebt sich womöglich der Erscheinungstermin für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), um diese gleich in das BaFin-Regime zu inkludieren? Oder werden sich angesichts der häufig unterstellten Auslastungsgrenze der BaFin letztendlich doch nicht so viele Änderungen ergeben? Klar zu sein scheint, dass die Mehrkosten für eine BaFin-Aufsicht direkt auf die Vermittler umgelegt werden sollen, so BCA.

Hinsichtlich der Finanzierung der BaFin-Aufsicht ließ die Bundesregierung verlauten: „Da die BaFin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt.“ Ein solches Modell werde laut BCA nicht ohne Auswirkungen bleiben und es kämen mit Sicherheit Mehrkosten in unbestimmter Höhe auf Vermittler zu. „Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, inwieweit die Förderung von Vermögensbildung und privater Altersvorsorge nicht im Widerspruch zur möglichen weiteren Konsolidierung der freien Finanzdienstleister steht“, sagt Ulbricht.

Die BCA-Gruppe hat zum Thema „BaFin-Regulierung für Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO“ eine Hotline eingerichtet. Unter der Nummer 06171 9150-168 stehen freien Finanzberatern ausgewiesene Experten Rede und Antwort.

Quelle: Pressemitteilung BCA

Die 1985 gegründete BCA AG ist ein Maklerpool mit Sitz in Oberursel im Taunus. Derzeit sind ihm rund 9.500 unabhängige Finanzdienstleister angeschlossen. Zur BCA-Gruppe gehören das Haftungsdach BfV Bank für Vermögen AG und der Maklerpool Carat Fonds Service AG. (JF1)

www.bca.de

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