Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter nimmt letzte Hürde

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter und Makler beschlossen. Zuvor verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition das Gesetz. Es wird voraussichtlich im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt prinzipiell das Gesetz, da nun erstmals Mindestanforderungen für die Verwaltertätigkeit festgeschrieben wurden. Fraglich bleibe jedoch, ob es damit zu einem deutlich höheren Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter kommen wird.

Das Gesetz sieht neben der erforderlichen Erlaubniserteilung auch eine Weiterbildungs- sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher vor. Die Erlaubnispflicht umfasst dabei auch den Mietverwalter. Eigens hierfür wurde der Begriff des Wohnimmobilienverwalters festgeschrieben, der die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Sachkundenachweis für Verwalter und Makler, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016 beschlossen, entfiel.

„Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Verbesserungsbedarf sieht der Spitzenverband der Immobilienverwalter auch vor dem Hintergrund von knapp 290.000 jährlichen Prozessen, die zu Wohnraummiet- und Wohnungseigentumsrecht vor deutschen Gerichten ausgetragen werden. Das sind knapp 25 Prozent aller jährlichen Zivilgerichtsverfahren. „Um diese Zahl signifikant zu senken, bedarf es einer besseren Qualifikation des Berufsstandes. Aber ebenso muss der nächste Deutsche Bundestag endlich eine Reform des Wohnungseigentumsrechtes einleiten. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn der Gesetzgeber weiter eine umfassende Novellierung nicht auf den Weg bringt”, appelliert DDIV-Geschäftsführer Kaßler an die Politik.

Quelle: Pressemitteilung DDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter(DDIV) ist der Berufsverband der treuhänderisch und hauptberuflich tätigen Haus- und Immobilienverwalter in Deutschland. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der Verband über 2.200 Mitgliedsunternehmen. Diese verwalten rund 4,6 Millionen Wohnungen mit einem Wert von 536 Milliarden Euro. (JF1)

www.ddiv.de

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