Betriebsrentenstärkungsgesetz im Rückspiegel – und in der Glaskugel

Am 1. Januar 2018 fiel der Startschuss für das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, gibt einen Überblick, wie die neuen Fördermöglichkeiten und das Sozialpartnermodell bisher angenommen wurden und wirft einen Blick in die Zukunft.

Die Erwartungshaltung gegenüber dem BRSG war hoch. Doch wie sieht es in der Realität aus? „Auf das tarifgebundene Sozialpartnermodell mit der garantiefreien Zusage bezogen, ist die Frage einfach zu beantworten“, so Hoppstädter. „Zurzeit haben wir einen reinen Anbietermarkt.“ Eine Reihe von Konsortiallösungen, also Kooperationen meist von Versicherungsunternehmen, die gemeinsam Lösungen für das Sozialpartnermodell entwickeln, anbieten, vertreiben und betreiben, haben sich gefunden und werben für ihre Lösungen. Allerdings gebe es nicht einen Tarifvertrag, der ein entsprechendes Sozialpartnermodell vorsieht. „Die Tarifvertragsparteien sind sehr zurückhaltend – die Chemiebranche hat es im letzten Tarifabschluss nicht angepackt und das Thema auf die nächste Tarifrunde vertagt. Die Bahngewerkschaften haben die Verbesserung der Betriebsrente in ihren Forderungskatalog für die aktuelle Tarifrunde aufgenommen, aber nach unseren Informationen scheint bereits ausgemacht, dass es kein Sozialpartnermodell geben wird“, ergänzt der Longial Experte. Zahlreiche große Unternehmen mit bewährten Versorgungssystemen bekennen sich ganz bewusst zu diesen bestehenden Systemen, das Interesse an einem Sozialpartnermodell scheint dort eher gering. Aus den Reihen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind viele nicht tarifgebunden und fühlen sich dadurch von einem Sozialpartnermodell nicht angesprochen. Das Wissen um die bAV im Allgemeinen und den Vorteilen des BRSG und der reinen Beitragszusage im Besonderen sei zudem nicht ausgeprägt. Dabei sei die stärkere Verbreitung der bAV gerade in diesen Betrieben das Ziel des „pay & forget“-Modells.

In welchem Umfang die Fördermöglichkeiten seitens der Arbeitgeber umgesetzt wurden, kann aufgrund fehlender belastbarer Daten nicht eindeutig beantwortet werden. Allerdings verweist Hoppstädter auf die zahlreichen positiven Rückmeldungen bei Arbeitgebern: „Der erweiterte Dotierungsrahmen nach § 3 Nr. 63 des Einkommensteuergesetz, aber auch die Fördermaßnahmen für Geringverdiener werden positiv gesehen. Dass Unternehmen allerdings schon ab 1. Januar 2019 für neu abgeschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss leisten müssen, wenn die Versorgungszusagen über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung durchgeführt werden, scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben. Nach unseren Erfahrungen haben sich nur die wenigsten Unternehmen dazu bereits entsprechend aufgestellt.“

Der Longial Geschäftsführer ist überzeugt: „Der Baukasten der bAV ist umfangreicher und vielfältiger als je zuvor. Für jeden Bedarf sind Lösungen dabei. Und die gilt es zu nutzen. Dann wird das Ziel des BRSG, die bAV bei KMU weiter zu verbreiten, auch erreicht. Die Gespräche mit Unternehmen in den letzten Monaten stimmen uns optimistisch.“

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und weiterem Standort in Hamburg versteht sich als Pensionsberater mittelständischer Unternehmen. (JF1)

www.longial.de

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