Betriebsrentenstärkungsgesetz verursacht offene Baustellen

Das in knapp vier Monaten in Kraft tretende Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt trotz aller positiven Effekte eine Reihe offener Fragen mit sich. „Der Gesetzgeber hat es leider versäumt, den Zuschuss des Arbeitgebers aus den ersparten SV-Beiträgen zu privilegieren“, monierte Dr. Dirk Kruip, Bereichsleiter Legal bei Willis Towers Watson im Gespräch mit dem Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Nach seinen Worten wäre es ein Leichtes gewesen festzulegen, dass die Grenze zur Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen (SV-Beiträge) nach oben geschoben wird, wenn vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bereits mit Zahlungen des Arbeitnehmers ausgeschöpft sind.

Bei einer Überschreitung der Freigrenze blieben dem Arbeitgeber nur drei Reaktionen, die aber alle Nachteile aufweisen würden. Entweder fallen auf den übersteigenden Betrag SV-Beiträge an. Dann verringert sich bei gleichbleibendem Gehalt des Arbeitnehmers dessen Nettoeinkommen. Die beiden Alternativen dazu: Der ersparte SV-Beitrag wird in einen anderen Durchführungsweg eingezahlt oder der Arbeitnehmerbeitrag wird gekürzt. Die Wahl eines anderen Durchführungsweges wäre allerdings nicht gesetzeskonform. Die Kürzung des Arbeitnehmerbeitrages wiederum entspräche nicht den Intensionen des Gesetzgebers, der mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung beabsichtigt. Bei einer Kürzung bliebe der ursprüngliche Umfang erhalten.

Offen ist laut DIA auch noch, wie sich die Versicherer verhalten, wenn alte Verträge mit hohen Garantiezinsen nachträglich mit dem ersparten Arbeitgeberbeitrag aufgestockt werden sollen. In der Regel würden das die Versicherer nicht zulassen. Bleiben sie bei dieser Haltung, entstünden viele zusätzliche Mini-Betriebsrentenverträge, die am Ende abgefunden würden. Einer Ausweitung der Betriebsrenten stünde dies ebenfalls im Wege.

Quelle: Pressemitteilung DIA

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) mit Sitz in Frankfurt am Main hat das Ziel, Wissen und Kompetenz der Deutschen auf dem Gebiet der privaten Altersvorsorge zu fördern. Gesellschafter des DIA sind die Deutsche Bank AG, Deutsche Bank Bauspar AG, DWS Investment GmbH und Deutscher Herold AG. Die 1997 gegründete Gesellschaft erhebt seit 2009 in jedem Quartal die Stimmungen und Aktivitäten der Bevölkerung zum Thema Vorsorge. (JF1)

www.dia-vorsorge.de

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