BFW: Mietpreisbremse grundsätzlich falsches Signal

Der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) will in der öffentlichen Anhörung des Bundestagausschusses für Recht und Verbraucherschutz Stellung zum Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG) beziehen und erneut an den wichtigen Forderungen der Immobilienwirtschaft, wie der Herausnahme des Neubaus, den Maßnahmenpaketen für mehr Wohnungsbau und der Befristung auf fünf Jahre festhalten.

 „Auch wenn wir jegliche Mietpreisbremse für falsch halten, wurde mit der Herausnahme des Neubaus im Gesetzentwurf ein großer Fortschritt gegenüber dem Referentenentwurf erreicht. Damit wird die Planungs- und Investitionssicherheit für all diejenigen sichergestellt, die Geld in die Hand nehmen und in den Wohnungsneubau investieren wollen“, so Andreas Ibel, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen.

Jüngst bestätigten die Ergebnisse einer Umfrage unter den BFW-Mitgliedern, die für die mittelständische unternehmerische Immobilienwirtschaft stehen und derzeit etwa 50 Prozent des Wohnungsneubauvolumens bewältigen, dass die Herausnahme des Neubaus aus dem Anwendungsbereich der Mietpreisbremse die wichtigste Veränderung des Gesetzentwurfes ist. Ebenfalls fast zwei Drittel der befragten Unternehmer sahen bei der Anknüpfung der Mietpreisbremse an die ortsübliche Vergleichsmiete noch dringenden Veränderungsbedarf. Die ortsübliche Vergleichsmiete sei nicht gleichzusetzen mit der Marktmiete. Daher fordert der BFW in seiner Stellungnahme einen realitätsnäheren Bezugspunkt: die Vormiete. „Bleibt die Erhöhung der Wiedervermietungsmiete im Vergleich zur Vormiete unter zehn Prozent, dürfte eine Mietpreisbremse nicht greifen“, schlägt der BFW vor.

In seiner Stellungnahme erklärt der BFW weiter, dass die Mietpreisbremse ohnehin nur die Symptome eines angespannten Wohnungsmarktes mildern könne. Neben der Befristung sei es daher erforderlich, dass eine entsprechende Rechtsverordnung wirklich nur für die Teilmärkte erlassen werde, in denen das unzureichende Angebot an bezahlbaren Wohnungen tatsachen- und einzelfallbezogen nachgewiesen worden ist.

Quelle: Pressemitteilung BFW

Der BFW Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. vertritt als Spitzenverband die Interessen der unternehmerischen Immobilien- und Wohnungswirtschaft, sowohl auf Bundesebene als auch regional, gegenüber Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Die derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen verwalten einen Wohnungsbestand von rund 3,1 Millionen Wohnungen und Gewerberäume von circa 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche. (JZ1)

www.bfw-bund.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt