BGH verschärft Aufklärungspflicht über Provisionen bei Anlagevermittlung

Anlageberater oder Vermittler müssen über ihre Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Kapitals übersteigen. Bleibt diese Aufklärung aus, können dem Anleger daraus Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung entstehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. Oktober 2017 entschieden, dass in die Berechnung der Provisionen auch das auf das Beteiligungskapital zu zahlende Agio einzubeziehen ist (Aktenzeichen: III ZR 565/16). Durch diese Rechtsprechung sind Vertriebsprovisionen in Höhe von 15 Prozent schneller erreicht.

In dem Fall vor dem BGH klagte ein Anleger eines Schiffsfonds auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Er führte unter anderem an, dass er nicht über die Innenprovisionen aufgeklärt worden sei, die unter Berücksichtigung des Agios von fünf Prozent insgesamt 20 Prozent betragen hätten. Nach Auffassung der Beklagten sei das Agio bei der Ermittlung der Provisionszahlungen nicht zu berücksichtigen. Daher seien keine Provisionen von mehr als 15 Prozent geflossen und es habe keine Aufklärungspflicht über die Höhe der Provisionen gegeben.

Der BGH stellte sich auf die Seite des Anlegers. Ein Anlageberater oder Vermittler müsse ungefragt über seine Vertriebsprovisionen aufklären, wenn diese eine Höhe von 15 Prozent des von dem Anleger einzubringenden Anlagekapitals überschreiten. In diese Berechnung sei das Agio einzubeziehen, so der BGH. Denn der Anleger werde stets den Gesamtbetrag seiner Investition, einschließlich Agio, betrachten, um zu beurteilen, ob sich die Beteiligung an der Geldanlage für ihn lohnt. Zu hohe Vermittlungskosten ließen einen Rückschluss auf die geringere Werthaltigkeit der Kapitalanlage zu. Für den Anleger sei es dabei ohne Bedeutung, ob diese Kosten aus dem Eigenkapital selbst oder einem zusätzlichen Agio bestritten werden. Erst das Verhältnis der Gesamtkosten zum einzubringenden Eugenkapital ermögliche dem Anleger den Rückschluss auf eine mögliche geringere Werthaltigkeit der Geldanlage.

Quelle: Pressemitteilung GRP Rainer Rechtsanwälte

GRP Rainer Rechtsanwälte mit Sitz in Köln ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei. (JF1)

www.grprainer.com

Zurück

Recht

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Verbraucher haben sich im Jahr 2023 deutlich häufiger bei der Bundesanstalt ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt