BID: Mietpreisbremse könnte Prozesslawine auslösen

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat am 22. Oktober 2014 über das Mietrechtsnovellierungsgesetz beraten. Aus diesem Anlass macht die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) erneut auf Schwachstellen im Gesetzentwurf aufmerksam.

„Die Hürden, die der Gesetzgeber aufstellen will, um einen Wohnungsmarkt als angespannt zu bezeichnen, sind viel zu niedrig“, kritisiert Jens-Ulrich Kießling, Vorsitzender der BID und Präsident des Immobilienverbandes IVD.

Laut dem Gesetzesentwurf gilt ein Wohnungsmarkt als „angespannt“, wenn entweder die Mieten stärker als im Bundesdurchschnitt steigen, die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den deutschlandweiten Durchschnitt übersteigt , die Wohnbevölkerung schneller als die Neubauzahlen wächst oder ein geringer Wohnungsleerstand auf hohe Nachfrage nach Wohnraum trifft.

„Den meisten Bundesländern wird es nicht schwerfallen, Gebiete zu finden, die eine dieser Voraussetzungen erfüllen, und dies zu belegen“, erklärt Kießling. Schon die Bedingung, dass die Mietbelastung der Haushalte den deutschlandweiten Durchschnitt übersteigt, dürfte aufgrund der höheren Kosten durch die verdichtete Bauweise für nahezu alle Großstädte zutreffen.

Kießling prognostiziert, dass in allen Gebieten, in denen die Mietpreisbremse greifen wird, mit einer massiven Häufung von Mietrechtsprozessen zu rechnen sei. Laut Schätzungen des Bundesjustizministeriums müssen Vermieter in Deutschland künftig eine Million Stunden jährlich aufwenden, um das zulässige Mietniveau zu ermitteln. Die BID warnt davor, dass durch die Mietpreisbremse der Rechtsfrieden zwischen Vermieter und Mieter erheblich gefährdet wird.

Zudem berge die Neuformulierung im Wohnungsvermittlungsgesetz zum so genannten Bestellerprinzip erhebliche Rechtsunsicherheiten. „Wie soll ein Makler nachweisen, dass ihm vor Erteilung des Suchauftrages durch den Mietinteressenten noch kein Auftrag vom Vermieter zur Vermittlung der Wohnung vorlag?“, gibt Kießling abschließend zu bedenken.

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JZ1)

www.ivd.net

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