Bitcoin Evolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie Bitcoin Evolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Bitcoin Evolution bietet unter bitcoinevolution.com in deutscher Sprache die Teilnahme am angeblichen Optionshandel mit Kryptowährungen an. Investitionen sollen ab 250 US-Dollar möglich sein, um mit einem „preisgekrönten, genauen und automatischen Algorithmus Profite zu machen“. Das Unternehmen nennt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz. (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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