Bitcoin-Urteil: BaFin maßt sich Gesetzgebungskompetenz an

Mit rechtskräftigem Urteil vom 25. September 2018 (Aktenzeichen: (4) 161 Ss 28/18 (35/18)) entschied das Kammergericht Berlin, dass Bitcoins nicht als Finanzinstrument oder Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) anzusehen sind. Damit wird gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) generell die Zuständigkeit über Krypto-Assets abgesprochen. Die Aussagen des Gerichts in dem Urteil insbesondere in Richtung der BaFin sind drastisch, so Rechtsanwalt Norman Wirth von der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte.

Nach Auffassung der BaFin handelt es sich bei Bitcoins um eine Komplementärwährung, die unter den Begriff Rechnungseinheit zu fassen ist. Diese Interpretation lässt das Gericht nicht gelten. Mit ihrer Behauptung „überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich“. Der Handel mit Bitcoins unterfalle im konkreten Fall des Handels über eine Handelsplattform nicht der Erlaubnispflicht des § 32 KWG und ist daher auch nicht nach § 54 KWG strafbar

Der BaFin wird in dem Urteil bescheinigt, dass es „nicht Aufgabe der Bundesbehörden ist, rechtsgestaltend (insbesondere) in Strafgesetze einzugreifen.“ Auch auf anderen Gebieten sei es insofern nicht Aufgabe der BaFin, sondern des Gesetzgebers, rechtsgestaltend zu agieren. Das Gericht weist ausdrücklich auf die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze hin, dass der Gesetzgeber im Bereich der Grundrechtsausübung alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen und Rechtsvorschriften sehr genau selbst fassen muss.

Wirth: „Selbstverständlich ist eine allgemeine Missstandsaufsicht und Anordnungskompetenz von Verwaltungsakten im Aufgabenbereich der BaFin. Das kann jedoch nicht so weit gehen, dass sich die BaFin Gesetzgebungskompetenzen anmaßt. Eine klare Ansage des Kammergerichts. Es wäre wünschenswert, wenn sich die Verantwortlichen bei der BaFin diese Aussagen auch zum Beispiel bei ihrem extensiven Verständnis der Zuständigkeit für einen allgemeinen Provisionsdeckel im Versicherungsbereich zu Herzen nehmen. Schließlich geht es auch dort um einen sehr massiven Eingriff in ein Grundrecht.“

Quelle: Pressemitteilung Wirth-Rechtsanwälte

Die Wirth-Rechtsanwälte Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB ist eine 1998 gegründete Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin. Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Versicherungs-, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie gewerblichen Rechtschutz spezialisiert. (JF1)

www.wirth-rae.de

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