Blau direkt erstreitet Unterlassungsurteil gegen DEMV
Mit Urteil vom 14. März 2019 (Aktenzeichen: 8 HKO 50/18) entschied das Landgericht Lübeck in einem Wettbewerbsstreit zwischen dem Maklerpool Blau direkt und dem Maklerverband DEMV antragsgemäß zu Gunsten von Blau direkt. Der DEMV wurde zur Unterlassung wettbewerbswidriger Behauptungen verurteilt. Es war nach einem Versäumnisurteil, einem Verfügungsurteil und der Rückweisung einer Berufung nun das voraussichtlich abschließende vierte Urteil in der Auseinandersetzung. Da der Antragsgegner mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben habe, erwartet Blau direkt, dass auf eine weitere Berufung verzichtet wird und das Urteil Ende März Rechtskraft erlangt.
DEMV hatte in seiner Werbung auf Nachteile hingewiesen, die eine Vertragsverwaltung über Maklerpools insbesondere im Insolvenzfall nach sich zögen. Das Gericht stellte nun klar, dass nicht länger behauptet werden dürfe, dass in der Zusammenarbeit mit Pools die Rechte am Kundenbestand des Maklers beim Maklerpool lägen. Ebenso widersprach das Gericht der Auffassung, dass Bestandsdaten im Falle einer Rückübertragung zeitaufwendig per Maklervertrag übertragen werden müssten, wenn sich ein Makler vom Pool trennen müsse. Schon gar nicht könne ein Insolvenzverwalter im Falle einer Insolvenz Bestände von Maklern ohne deren Zustimmung veräußern.
„Seit nun mehr 19 Jahren muss ich mir den Käse anhören, dass angeblich alles weg sei, wenn ein Pool insolvent gehe, dass nur Direktvereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers sicherten oder der Pool sich den Bestand aneignet“, berichtet Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau direkt. „Das Gericht war in dieser Beziehung deutlich. Die Sicherheit von Maklerpools darf nicht willkürlich in Frage gestellt werden.“
Quelle: Pressemitteilung blau direkt
Die Blau direkt GmbH & Co. KG ist ein Versicherungsmaklerpool mit Sitz in Lübeck. Das im Jahr 2000 gegründete Unternehmen kooperiert mit rund 240 Versicherungsgesellschaften. (JF1)