Brexit: Informationen zu Investmentvermögen aus dem Vereinigten Königreich
Die Investmentfonds-Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) enthält unter anderem Investmentvermögen, deren Herkunftsstaat das Vereinigte Königreich ist und die zum Beispiel auf der Grundlage des EU-Produktpasses nach der Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zum Vertrieb in Deutschland angezeigt wurden.
Sollte das Vereinigte Königreich die EU ohne ein Abkommen und ohne eine Übergangsfrist verlassen, können diese Investmentvermögen im Inland dann weitervertrieben werden, wenn jeweils ein Vertriebsanzeigeverfahren für Drittstaaten-Fonds nach § 320, § 329 oder § 330 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) durchlaufen wird. Entsprechende Anträge können ab sofort bei der BaFin gestellt werden, auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt das tatsächliche Austrittsdatum und der anschließende Status des Vereinigten Königreiches nicht feststehen. (TH1)
Quelle: Mitteilung BaFin