Bundesregierung soll Crowdfunding-Markt stärken - und nicht zusätzlich einschränken
Die Europäische Union hat im Rahmen der Europäischen Kapitalmarktunion beschlossen, den Zugang von Unternehmen zu alternativer Finanzierung deutlich zu verbessern. „Im Rahmen der Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes möchten wir nunmehr die Bundesregierung erinnern, wie versprochen einen einheitlichen Regulierungsrahmen zu schaffen und nicht weitere Einschränkungen für Schwarmfinanzierungen zu etablieren”, erklärt Jamal El Mallouki, Vorstand des Bundesverbandes Crowdfunding.
Die Bundesregierung konstatiert im Rahmen einer kleinen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion im Bundestag, dass „keine Erkenntnisse zu konkreten Missständen von Seiten der Portalbetreiber oder der Unternehmen im Bereich des Crowdfundings” vorliegen. Weiterhin wird crowdfinanzierten Start-ups im Vergleich zu anderen Jungunternehmen in Deutschland eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit bescheinigt. Auch die gesetzliche Risikoaufklärung durch Portalbetreiber und Emittenten funktioniert im aktuellen Marktumfeld.
Vor diesem Hintergrund liege auf der Hand, dass die Evaluation des Kleinanlegerschutzgesetzes genutzt werden sollte, die bestehenden Befreiungsvorschriften für Schwarmfinanzierungen auf alle Vermögensanlagen und auch Wertpapiere auszuweiten. „Nur so kann ein einheitlicher Regulierungsrahmen für Crowdfunding entstehen und das Marktwachstum wird nicht weiter künstlich gehemmt”, stellt El Mallouki fest.
Im Rahmen der Evaluation macht der Verband auch darauf aufmerksam, dass die Schwellenwerte für das Emissionsvolumen von 2,5 Millionen Euro pro Emittent und das maximale Anlagevolumen in Höhe von 10.000 Euro pro Investor langfristig dazu führen würden, dass das festgestellte Marktversagen nicht nachhaltig abgestellt werden kann. Der Verband hat dazu Vorschläge gemacht, die sich an den Ergebnissen der kommenden EU-Prospektrechtsnovellierung orientieren.
Sachlich nicht nachvollziehbar seien die Vorschläge der Bundesregierung, Crowdfunding erneut einzuschränken. So erwägt die Bundesregierung Immobilienplattformen von der Schwarmfinanzierungsausnahme auszunehmen. Dies begründet die Bundesregierung damit, der Entwicklung einer Preisblase auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken zu wollen. Richtig ist laut Verband jedoch, dass die Immobilienschwarmfinanzierer im Regelfall den Neubau von Immobilien finanzieren und somit das Angebot für Wohnraum ausweiten. Folglich seien sie so in der Lage preishemmend auf Preise für Wohnraum zu wirken.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Crowdfunding
Der Bundesverband Crowdfunding e.V. mit Sitz in Berlin versteht sich als zentrale Interessensvertretung und Netzwerk der gewerblichen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. (JF1)