Bundesregierung will Lebensversicherte schützen
Die Leistungen an Lebensversicherte durch ihre Versicherungen sollen in der Niedrigzinsphase auf den Kapitalmärkten stabil und fair bleiben. Die Bundesregierung hat zur Erreichung dieses Ziels einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Mit dem „Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte“ (18/1772) sollen unter anderem die Beteiligung der Versicherten an den Risikoüberschüssen der Unternehmen mit künftig 90 Prozent statt bislang 75 Prozent erhöht werden. Zugleich will das Gesetz die Verzinsung für Neuverträge senken.
Wörtlich heißt es in dem Entwurf: „Das bestehende lang anhaltende Niedrigzinsumfeld bedroht mittel- bis langfristig die Fähigkeit der privaten Lebensversicherungsunternehmen, die den Versicherten zugesagten Zinsgarantien zu erbringen.“
Um die Erfüllung der garantierten Zusagen sicherzustellen, soll den Versicherungsunternehmen Ausschüttungen an Aktionäre untersagt werden können. Daneben sieht der Entwurf vor, dass die Ausschüttung von sogenannten Bewertungsreserven an Kunden, deren Verträge enden, begrenzt werden können, sofern die von einem Versicherungsunternehmen gebildeten Rückstellungen bei den gegenwärtig niedrigen Zinsen nicht ausreichen, um die den verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen zu finanzieren. Die gegenwärtige Situation sei unbefriedigend, weil die Kunden bevorzugt würden, die jetzt aus den Verträgen ausscheiden. Künftig sollen die Interessen derjenigen, deren Versicherungsverträge erst in Zukunft fällig werden, besser berücksichtigt werden.
Die Verzinsung für Neuverträge (Höchstrechnungszins) soll zum 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Zwar hätte der Zins unter Berücksichtigung der Rendite zehnjähriger Staatsanleihen des Eurogebietes (mit AAA-Rating) nicht höher als 1,14 liegen dürfen, doch legte die Regierung hier die Umlaufrendite mehrerer Jahre zu Grunde, „woraus sich deutlich höhere Werte ergeben“. Offenbar sinken die Renditen weiter. Berechnungen hätten gezeigt, „dass der Höchstrechnungszins in den kommenden Jahren weiter fallen wird, selbst wenn für die Zukunft ein Zinsanstieg unterstellt wird.“ (JZ1)
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag
www.bundestag.de