BVK erwartet baldige Verabschiedung der europäischen Vermittlerrichtlinie
Die Neuregelung der europäischen Vermittlerrichtlinie (Insurance Mediation Directive - IMD II) nimmt nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit der Verabschiedung des Entwurfes durch den Europäischen Rat am 5. November 2014 eine konkrete Gestalt an.
„Dabei ist die Einführung eines generellen Verbotes von Provisionen, wie es zwischenzeitlich auf EU-Ebene diskutiert wurde und unseren Berufsstand in seiner Existenz bedroht hätte, zur Zeit vom Tisch“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Nach dem bisherigen Stand des Entwurfs zur IMD II - die in IDD (Insurance Distribution Directive) umbenannt wird – sollen Kunden zukünftig transparenter über die Art der geleisteten Vermittlungsvergütung (Provision oder Honorar) sowie über die Vergütungsquelle informiert werden. Eine Offenlegung der konkreten Vergütung des Vermittlers für den Kunden ist im derzeitigen Entwurf nicht enthalten. Der BVK hält einen Ausweis der Gesamtkosten eines Versicherungsabschlusses sinnvoll, sieht in der Offenlegung einzelner Positionen, wie etwa der Provisionen, jedoch keinen Mehrwert für den Verbraucher.
Bis Anfang 2015 erwartet der BVK den Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Europäischem Rat, und ein mögliches Inkrafttreten der Richtlinie ab Anfang 2016. Dann haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Neuregelung in nationales Recht umzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Dem Verband mit Sitz in Bonn und Geschäftsstellen in Berlin und Hamburg gehören etwa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder an. (MLN1)