BVK kritisiert Referentenentwurf zur Deckelung von Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovisionen in der Lebensversicherung vorgelegt. Demnach sollen die Provisionen auf 2,5 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden. Bei Nachweis bestimmter Qualitätsmerkmale kann der Versicherer die Provision auf vier Prozent erhöhen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht in dem Entwurf die Gefahr eines ordnungspolitischen Eingriffs, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung gehe.
BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Stellungnahme: „Offensichtlich rückt der Referentenentwurf von einem starren Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ab und verfolgt stattdessen den Korridor-Vorschlag der BaFin mit der Berücksichtigung von qualitativen Vergütungselementen. Ob diese Lösung verfassungsrechtlich so umsetzbar ist, werden wir prüfen. Wir kritisieren, dass im Referentenentwurf immer noch eine Verbindung zwischen Vergütung und Fehlanreizen gesehen wird, die seit der Umsetzung der IDD bereits ausgeschlossen wurde. Insofern ist auch der Provisionsdeckel zur Verhinderung von Fehlanreizen überflüssig.“
Der BVK betont, dass zuletzt die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann so niedrig wie noch nie gewesen sei. Der BVK werde das weitere Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und sich weiterhin für die Interessen der Vermittler und ihrer Kunden einsetzen. „Es darf nicht zu einem ordnungspolitischen Eingriff kommen, der letztlich zulasten der Qualität der Beratung und der wichtigen sozialpolitischen Verantwortung aller Versicherungsvermittler geht“, so Heinz.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbstständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. (AZ)