BVK vertritt Vermittlerinteressen beim BaFin-Konsultationsverfahren zur IDD
Aufgrund der Umsetzung der neuen EU‑Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht wird das Rundschreiben 10/2014 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Versicherungsvertrieb überarbeitet. Dazu führt die Behörde bis zum 21. Februar 2018 ein öffentliches Konsultationsverfahren durch. Als größter Vermittlerverband Deutschlands ist der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) daran beteiligt.
„Bei diesem Verfahren werden wir darauf achten, dass das Verhältnis zwischen der Erfüllung von neuen Pflichten nach der IDD und der praktischen Umsetzung in der realen Versicherungsvermittlung gewahrt bleibt“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wir werden die BaFin davon überzeugen, in ihrem revidierten Rundschreiben Handlungsmaximen zu entwerfen, die unseren Berufsstand nicht unverhältnismäßig belasten. Der IDD-Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten darf auf keinen Fall dazu herhalten, die selbstständigen Vermittler einer Bevormundung durch die Versicherungsunternehmen zu unterstellen.“
Der BVK ließ bereits im Herbst 2017 ein Rechtsgutachten erstellen, das die Thematik IDD-konforme Vergütung von Vermittlern und Vermeidung von Konflikten mit Kundeninteressen untersuchte. Danach kollidiert die IDD-Maßgabe, im „bestmöglichen Kundeninteresse“ zu beraten und zu vermitteln, generell nicht mit dem bestehenden Provisionssystem. Dieser Ansicht wird der BVK im Konsultationsprozess zum BaFin-Rundschreiben Nachdruck verleihen. Letztlich dürfe es laut BVK keine einseitige Belastung der Vermittler geben.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)