Celestial Trading Ltd. ("Option888") darf kein Finanzkommissionsgeschäft betreiben

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Celestial Trading Ltd. (Mahé, Seychellen) mit Bescheid vom 6. Juni 2018 aufgegeben, das unerlaubt betriebene Finanzkommissionsgeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Die Gesellschaft betreibt insbesondere Forexhandel im eigenen Namen und für fremde Rechnung; zudem handelt sie mit Aktien und sonstigen Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 Kreditwesengesetz (KWG).

Die Gesellschaft nutzt wie zuvor die Capital Force Ltd. den Namen „Option888“. Die BaFin hat der Capital Force Ltd. bereits mit Bescheid vom 21. März 2018 die Geschäftstätigkeit untersagt (DFPA berichtete).

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. (JF1)

Quelle: Newsletter BaFin

www.bafin.de

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